Im Jahr 2014 können erneut interkulturelle Projekte von Leipziger Vereinen und Verbänden durch das Referat für Migration und Integration im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterstützt werden. Gefördert werden interkulturelle Vorhaben, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie dem Abbau von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit dienen.

Sie sollen öffentlichkeitswirksam sein, zu mehr Toleranz, Akzeptanz sowie zu einem friedlichen Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in unserer Stadt beitragen.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Es sind die Antragsformulare des Referates für Migration und Integration zu benutzen. Erhältlich sind diese im Internet unter www.leipzig.de/formulare oder direkt im Büro des Referates im Neuen Rathaus, Zimmer 4. Dort haben Interessierte auch die Möglichkeit, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Insbesondere bei einer erstmaligen Beantragung von Fördermitteln ist eine Beratung empfehlenswert. Die Ansprechpartnerin hierfür ist Jana Walther, Tel. (0341) 123-2691. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Annahmeschluss für die Antragsunterlagen ist der 30. September 2013 (Posteingang bei der Stadt Leipzig). Es wird eine rechtzeitige Abgabe empfohlen – mit zeitlichem Abstand zum Stichtag, um bei Unklarheiten in der Antragstellung eine Rückfrage beim Antragsteller zu ermöglichen. Formlose Anträge und Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Es gelten die “Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen” und die “Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter”. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zuschüsse für allgemeine, nur den Mitgliedern dienende Vereinszwecke oder pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden, entsprechende Anträge finden keine Berücksichtigung.

www.leipzig.de/formulare

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