Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gingen mit einem bislang beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt.
Ihren vorläufigen Höhepunkt fand die systematische Medienfeindlichkeit am Wahlwochenende und auf der AfD-Wahlparty in Magdeburg. Zahlreichen namhaften internationalen Medien wie Le Monde, Libération, Le Figaro sowie dem tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigerte die AfD die Akkreditierung zur AfD-Wahlparty.
Angesichts der massiven Behinderungen der Pressearbeit und der Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten hatte die dju im Vorfeld gegenüber der Polizeiinspektion Magdeburg und dem Innenministerium eindringlich auf den sichtbaren und wirksamen Schutz von Medienschaffenden auf dieser Wahlparty gedrängt. Es musste von einzelnen enthemmten und gewaltbereiten Teilnehmern der Veranstaltung ausgegangen werden. Umso schwerwiegender ist, dass dieser Appell offenbar nicht zu den nötigen Konsequenzen führte.
Auf der Veranstaltung kam es im Pressebereich zu gezielten völkisch-nationalistischen Einschüchterungsversuchen. Die SPIEGEL-Journalistin Ann-Katrin Müller wurde während ihrer Arbeit von einem rechten Streamer derart aggressiv und anhaltend bedrängt, dass mehrere Kolleginnen und Kollegen schützend eingreifen mussten. Derselbe Streamer blockierte einen weiteren Journalisten auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, forderte Medienvertreter vor laufender Kamera penetrant zu einem „Bekenntnis zu Deutschland“ auf und diffamierte die anwesende Presse als „antideutsche Medien“.
Lucas Munzke, stellvertretender ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiter, findet dafür deutliche Worte: „Wir verurteilen dieses Verhalten mit aller Schärfe. Wer Medienschaffende so bedrängt, diffamiert, belagert und körperlich angreift, verlässt den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die AfD und ihr Vorfeld schränken seit Jahren die Pressefreiheit auf Parteitagen und Parteiveranstaltungen ein. Die Polizei, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Pressefreiheit auf Versammlungen zu gewährleisten, hat hier versagt! Die aktuellen Entwicklungen verschlechtern die Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten insbesondere in Sachsen-Anhalt drastisch. Den Betroffenen gilt unsere volle Solidarität.“
Eine neue, erschreckende Dimension der Feindseligkeit ist zu beobachten, wenn selbst städtische Bedienstete Übergriffe verüben. So kam es am Wahlwochenende in Magdeburg zu einem tätlichen Angriff durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf freie Journalisten. Als diese die Entfernung von Wahlplakaten dokumentierten, trat der städtische Mitarbeiter aggressiv auf, äußerte sich diskriminierend, packte einen Journalisten gewaltsam am Arm, schubste ihn und versuchte, ihm das Mobiltelefon zu entreißen. Die Polizei schritt ein und nahm eine Strafanzeige gegen den Mitarbeiter auf.
Insgesamt steigt damit die Zahl der Übergriffe auf Medienschaffende im Rahmen der Landtagswahlen Sachsen-Anhalt erneut deutlich. Zur von der dju geführten Statistik kamen mittlerweile 7 weitere physischer Übergriffe, Gewalttaten und Androhungen sowie drei weitere Fälle behördlichen und polizeilichen Fehlverhaltens hinzu.
„Was wir in Sachsen-Anhalt erleben, ist der systematische Versuch, kritische Öffentlichkeit zu verdrängen. Mit heutigem Stand müssen wir 46 Vorfälle mit 70 Betroffenen im Rahmen des AfD-Wahlkampfs feststellen. Diese Eskalation übersteigt jedes bisherige Maß“, so Munzke. Zum Vergleich registrierte Reporter ohne Grenzen für das gesamte Jahr 2025 im Bundesland lediglich fünf Fälle.
Die dju in ver.di fordert:
- Konsequenter Schutz von Pressebereichen: Veranstalter und Sicherheitsbehörden müssen garantieren, dass Pressebereiche exklusive Schutzräume für Journalistinnen und Journalisten mit bundeseinheitlichem Presseausweis sind. Rechtsextreme Medienaktivisten und parteinahe Provokateure sind konsequent aus diesen Bereichen zu verweisen.
- Strafrechtliche Ahndung: Die sieben registrierten physischen Gewalttaten und Androhungen, Nötigungen sowie Nachstellungen durch Streamer, Parteisicherheitsdienste und Einzelpersonen müssen durch die Strafverfolgungsbehörden mit hoher Priorität konsequent geahndet werden.
- Dienstrechtliche Konsequenzen auf Landes- und Kommunalebene: Die Übergriffe durch städtische Bedienstete sowie das polizeiliche Schutzversagen bei Wahlkampfveranstaltungen, einschließlich unrechtmäßiger Aufforderungen zur Bildlöschung und des ignorierten Schutzaufrufs im Vorfeld, bedürfen einer lückenlosen Aufarbeitung. Die IMK-Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit von Polizei und Medien müssen ausnahmslos verbindlich angewandt werden.






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