Es ist mir absolut schleierhaft, auf welche Kenntnisse Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung seine Äußerungen bezieht, die Demonstration verbieten zu müssen. Womöglich wären je nach Teilnehmerzahl Auflagen an die Organisatoren eine probates Mittel. Die Untersagung der Demonstration durch die Ordnungsbehörde der Stadt Leipzig und die damit verbundene Einschränkung der Demonstrationsfreiheit erscheint mir in diesem Fall ein unverhältnismäßiges Mittel zu sein.
Auch der innenpolitischen Sprecher der Grünen sollte sich nach seinen Äußerungen noch einmal den Unterschied zwischen der Polizei und der Ordnungsbehörde erklären lassen, bevor er sich einmal mehr zu vorschnellen Einschätzungen hinreißen lässt, ohne die Fakten zu kennen.“