Anders als es der Entwurf des Haushaltsplanes glauben machen will, haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin offenbar noch keine Vereinbarung zur Errichtung eines gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung (TKÜZ) abgeschlossen.

Dies geht aus der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Valentin Lippmann, zum TKÜ-Zentrum hervor. Antworten zu Details des Zentrums wurden allerdings verweigert, da der Willensbildungsprozess der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen wäre.

“Haushaltsmitteln für ein solches Wolkenkuckucksheim sollte der Landtag keine Zustimmung geben”, forderte Lippmann für die aktuellen Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016. “Es ist an Dreistigkeit gegenüber dem Parlament schwer zu überbieten, wenn mir konkrete Fragen zur Ausgestaltung des TKÜ-Zentrums mit Verweis auf eine noch nicht abgeschlossen Willensbildung nicht beantwortet werden, aber vom Landtag die Freigabe von Millionenbeträgen dafür erwartetet wird.”

“Es gibt bislang lediglich Abstimmungen auf Abteilungsleiterebene und Dokumente, die sich noch im Entwurfsstatus befinden. An einer konkreten Abstimmung unter den beteiligten Ländern fehlt es bisher ebenso. Damit aber nicht genug: auch die abschließende verfassungsrechtliche Würdigung des gesamten Unternehmens ist noch nicht abgeschlossen, obwohl bereits im September 2012 ein solches rechtliches Gutachten ausgeschrieben worden ist”, moniert der Abgeordnete. “Die Ergebnisse dieser Ausschreibung wurden mir nicht mitgeteilt. Wir wissen also weder, ob dieses Gutachten in Auftrag gegeben wurde, noch zu welchem Ergebnis es gelangt ist.”

“Die Informationspolitik der Staatsregierung lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Sächsische Staatsregierung beim Vorantreiben dieses Zentrums etwas übereifrig war. Ich fordere Innenminister Ulbig auf, den Landtag endlich umfassend über das Projekt zu unterrichten oder besser noch, dass gesamte Projekt abzusagen. Verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Probleme wären damit auch vom Tisch”, so Lippmann.

Kleine Anfrage “Gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg”:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=894&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Auszug aus dem Entwurf des Haushaltsplans:
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/RDZ_TKUE_EP03-2_Kap0320_TG98.pdf

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar