Die Zahl der Lehrbeauftragten an Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen ist deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Claudia Maicher (Grüne) hervor. Allein vom Jahr 2011 bis 2013 nahm ihre Zahl um mehr als 200 auf 1.628 zu.

“Laut Auskunft des Wissenschaftsministeriums ist ohne ihre Arbeit die Krankheits- oder Elternzeitvertretung in der Lehre nicht mehr abzusichern. Offenbar übernehmen die Lehrbeauftragten auch Lehrveranstaltungen, die nur von Professoren oder wissenenschaftlichen Angestellten der Hochschulen gehalten werden sollten. Das ist aber nicht ihre gesetzliche Aufgabe. Lehrbeauftragte sollen das Lehrangebot ergänzen, nicht absichern”, kritisiert Maicher, hochschulpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

“Dass im Wissenschaftsministerium nicht einmal bekannt ist, wie viele Lehrbeauftragte welche Honorarstufen beziehen, zeigt das fehlende Problembewusstsein, das bislang im Haus geherrscht hat”, moniert die Abgeordnete. “Zudem scheint die Staatsregierung wenig Anstoß an der niedrigen Vergütung zu nehmen. Auf die Frage, welche durchschnittlichen Honorarsätze nötig wären, um dem Anspruch des Hochschulgesetzes nach einer ‘angemessenen’ Vergütung der Lehrbeauftragten zu entsprechen, bleibt die Ministerin mit dem Verweis auf ‘Einzelfallentscheidungen’ eine Antwort schuldig. Obwohl das Problem der geringen Vergütung der Lehrbeauftragten vor anderthalb Jahren Thema im Landtag war, gibt es bis heute offenbar kein Konzept. Hier erwarte ich von Ministerin Stange eine neue, soziale Handschrift.”

“Lehrbeauftragte arbeiten auf eigene Rechnung und sind sozialversicherungsrechtlich nicht abgesichert. Honoraruntergrenzen von 10 Euro pro Unterrichtsstunde an Universitäten lassen weder einen auskömmlichen Lebensunterhalt noch eine soziale Absicherung zu.”

“Die Hochschulen in Sachsen benötigen eine signifikante Aufstockung ihrer Grundmittel”, fordert Maicher. “Nur so können sie Honorare zahlen, die den Aufgaben der Lehrbeauftragten auch angemessen sind. Wir haben bereits vor Monaten Vorschläge unterbreitet, wie das gelingen kann. Die Einsparungen im Landeshaushalt durch die Übernahme der BAföG-Kosten für Studierende durch den Bund müssen in Sachsen vollständig an die Hochschulen weitergegeben werden. Einschließlich der Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen und Zinsen im Rahmen der BAföG-Reform stünden hier ca. 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit ließe sich auch die Situation der Lehrbeauftragten, aber auch die der größtenteils befristet und kurz-befristet tätigen hauptamtlich Beschäftigten, erheblich verbessern. Die kommenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt bieten hier die Möglichkeit, Sachsens Hochschulen grundsätzlich besser zu finanzieren.”

Kleine Anfrage Grüne: “Lehrbeauftragte an Universitäten und Fachhochschulen” (Drs. 6/413)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=413&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Kleine Anfrage Grüne: “Voraussichtliche Einnahmen aus Rückzahlungen und Zinsen im Rahmen der BAföG-Reform” (Drs. 6/206)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=206&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Antrag Grüne: “Freie BAföG-Mittel in Schulen und Hochschulen investieren: Landesprogramm Schulsozialarbeit etablieren, Hochschulen und Studentenwerke stärken” (Drs. 6/217)
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_217_201_1_1_.pdf

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