Der heute von Staatsminister Professor Dr. Unland in den Landtag eingebrachte Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 findet in den wesentlichen Eckpunkten die Zustimmung der sächsischen Industrie- und Handelskammern. Das Haushaltsvolumen bleibt in diesem und dem kommenden Jahr mit gut 17,2 Milliarden Euro etwa auf dem bisherigen Niveau. Dies ist wichtig, um Kontinuität in der Aufgabenerfüllung des Landes zu gewährleisten.

Die aus Sicht der Wirtschaft zentralen strategischen Aufgabenfelder des Freistaates bilden sich auch im Haushalt ab. So steigen die Ausgaben für Bildung und Forschung in 2015 und 2016 weiter auf 5,2 bzw. 5,4 Milliarden Euro. Mit den Zuführungen in den neuen Fusionsfonds von jeweils 10 Millionen Euro in beiden Haushaltsjahren kann ein erster Grundstock zum erforderlichen Größenwachstum der in Sachsen oftmals noch zu kleinteiligen Wirtschaftsstruktur gelegt werden.

Mit einer im Vergleich der Bundesländer weiterhin hohen Investitionsquote im Doppelhaushalt 2015/2016 von 17,3 bzw. 16,5 Prozent (ohne Schadensbeseitigung Hochwasser 2013) können die Standortbedingungen in Sachsen weiter verbessert werden. Dabei gilt es – auch im Hinblick auf die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen mit Landesmitteln – die Investitionsausgaben für die Folgejahre zu verstetigen. Erhalt statt Neubau und Konzentration auf Zukunftstechnologien müssen als Leitmotive für die Investitionsplanung gelten. Wie der Breitbandatlas Sachsen zeigt, besteht gerade bei der digitalen Infrastruktur und speziell im ländlichen Raum noch ein erheblicher Ausbaubedarf. Aber auch die öffentliche Sicherheit als ordnender Rahmen des Wirtschaftsgeschehens muss zukünftig stärker im Blick sein.

Mit Fortsetzung des erfolgreichen Kurses der Schuldentilgung betreibt der Freistaat effektive Zukunftssicherung seiner Finanzen und schafft sich Handlungsspielräume. Gleichwohl ist Sachsen noch in hohem Maße auf Zuwendungen Dritter angewiesen, sei es von der EU, vom Bund oder über den Länderfinanzausgleich. Wachsende Finanzautonomie und die Stärkung der eigenen Steuerkraft müssen deshalb noch mehr in den Mittelpunkt der sächsischen Haushaltspolitik rücken, gerade vor dem Hintergrund des 2019 auslaufenden Solidarpakts II und der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

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