Zu den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zu den Anträgen "Hohes Verfassungsgut der Versammlungsfreiheit nicht leichtfertig preisgeben - Umstände und politische Verantwortung des flächendeckenden Versammlungsverbots für die Landeshauptstadt Dresden rückhaltlos aufklären!", Drs. 6/774, der Linksfraktion und "Versammlungsfreiheit schützen - Gründe für das Demonstrationsverbot am 19. Januar 2015 in Dresden und Terrorgefahr für Sachsen vollständig offenlegen", Drs. 6/773, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag …

“Das ebenso erschütternde wie erschreckende Ergebnis der heutigen Sachverständigen-Anhörung: Die nach Recht und Gesetz zuständige Dresdner Versammlungsbehörde wurde unter dem Vorwand, keine Ahnung zu haben, bei diesem totalen Versammlungsverbot für die ganze Stadt Dresden über 24 Stunden schlicht entmachtet.

Dieses denkbar schlechteste Beispiel der bereits ohnehin bundesweit verrufenen “sächsischen Demokratie” darf keinesfalls Schule machen. Denn sonst läge das Wohl und Wehe der Versammlungsfreiheit komplett in der Hand der Sicherheitsbehörden, die mit unüberprüfbaren – weil aus Sicherheitsgründen der Verschwiegenheit unterfallenden – “Gründen” jegliche demokratische Meinungsbekundung auf Straßen und Plätzen schon vorab sprengen könnten.

Fast noch beklemmender aber ist der nacheilende Gehorsam, in dem die örtliche Versammlungsbehörde gegenüber der Öffentlichkeit so tat, als habe tatsächlich sie selbst entschieden. Die heutige Sachverständigen-Anhörung wurde somit zu einer Nachhilfestunde in Gewaltenteilung und demokratischer Kultur, die noch gründlich auszuwerten ist. Die Sache ist auch deshalb mitnichten erledigt, weil die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auf die Anträge den Landtag noch immer mit dem Hinweis auf die Geheimheit ihrer Erkenntnisgewinnung und Entscheidungsgrundlagen abspeist.

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