Anlässlich der heute vorgestellten Eckpunkte zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Die Änderung des Verwaltungshandelns in Bezug auf Einbürgerungen ist längst überfällig."

Ich gehe davon aus, dass das Verfahren damit transparenter werden wird. Mit einer Neuregelung der Verwaltungsvorschrift verbinde ich außerdem die Hoffnung, dass die Behörden stärker als bisher ihre Ermessenspielräume nutzen werden. Von insgesamt 1.093 Einbürgerungen im Jahr 2014 sind nur 230 im Ermessen der Behörden ergangen, d.h. den Behörden stand ein Eintscheidungsspielraum zu, der ihnen eine positive oder negative Entscheidung ermöglicht hätte.”

“Ich fordere die Staatsregierung zudem zu einer Einbürgerungskampagne auf. In Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2013 mit Plakaten und einem Internetportal vom dortigen CDU-Innenminister Holger Stahlknecht deutlich gemacht, dass Einbürgerungen erwünscht sind. Schließlich ist Einbürgerung derzeit die einzige Möglichkeit, um am demokratischen Leben in Sachsen und Deutschland mit allen Rechten teilnehmen zu können. Denn wählen darf nur, wer Deutsche oder Deutscher ist.”

Bereits im Jahr 2011 forderte die GRÜNE-Fraktion die Staatsregierung mit einem Antrag (Drs. 5/5693) auf, für Einbürgerung in der Öffentlichkeit zu werben und für mehr Transparenz in sächsischen Einbürgerungsverfahren zu sorgen.

“Dass sich im vergangenen Jahr weniger Menschen im Freistaat Sachsen einbürgern ließen, sollte die Staatsregierung nicht als lediglich geringe Schwankung abtun. Vielmehr ist es gerade in Sachsen erforderlich, in der Öffentlichkeit aktiv für Einbürgerungen zu werben. Das bestärkt nicht nur einbürgerungswillige Menschen, sondern sensibilisiert auch alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. Im Vergleich mit den anderen ostdeutschen Bundesländern steht Sachsen mit der Ausschöpfung des Einbürgerungspotentials im Jahr 2013 an vorletzter Stelle, dicht gefolgt von Brandenburg. In Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen entscheiden sich weit mehr Menschen für eine Einbürgerung.”

Hintergrund: Gemäß einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes “Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Einbürgerungen” aus dem Jahr 2013 wurde das Einbürgerungspotential in Sachsen um 2,79 Prozent ausgeschöpft, in Mecklenburg Vorpommern 3,82 Prozent, in Sachsen-Anhalt 3,25 Prozent und in Thüringen 3,26 Prozent. In Brandenburg waren es 2,52 Prozent.

Antrag “Einbürgerung in Sachsen – transparent und aktiv gestalten” (Drs. 5/5693)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5693&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

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