In Sachen 'Schulische Inklusion' fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, den vorhandenen Aktions- und Maßnahmeplan durch konkrete Zeitvorgaben und Zuständigkeiten zu qualifizieren und finanziell zu untersetzen. Zudem sollen die Empfehlungen des Expertengremiums Inklusion Berücksichtigung finden.

“Wir waren schon weiter!”, so Volkmar Zschocke, Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. “Wir brauchen mehr Einsatz bei der Umsetzung der Inklusion in sächsischen Schulen.” Ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion steht am Mittwoch, den 10. Juni, auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags.

“Die schwarz-rote Staatsregierung wertet die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Landesaktionsplans Inklusion als Erfolg. Doch bei Lichte besehen, ist das im schulischen Bereich ein Rückschlag. Schon im Jahr 2011 wurde im Landtag fraktionsübergreifend der Beschluss zur ,Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen’ gefasst. Das Rad neu zu erfinden, kostet wertvolle Zeit. Wir waren bei Schritten für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung schon deutlich weiter.”

“Die Staatsregierungen haben den an sie gerichteten Handlungsauftrag nur unzureichend erfüllt. Zwar wurde, wie im damaligen Antrag gefordert, ein Aktions- und Maßnahmeplan zur schulischen Inklusion erarbeitet. Eine Fortschreibung dieses Plans und die regelmäßige Information des Landtags über den Stand der Umsetzung blieb die Staatsregierungen hingegen schuldig – seit nunmehr über drei Jahren.”

“So blieben auch die Ergebnisse des Expertengremiums Inklusion bis heute unberücksichtigt. Der damalige Kultusminister Roland Wöller (CDU) hatte das Gremium im August 2011 einberufen, im Dezember 2012 beendete es mit der Vorlage der Empfehlungen seine Arbeit. Es ist völlig unverständlich, weshalb diese Anregungen nicht, wie damals angekündigt, in den Aktions- und Maßnahmeplan eingeflossen sind. Der erste Aktions- und Maßnahmeplan sowie die Empfehlungen des Expertengremiums haben die zentralen Handlungsbedarfe klar benannt. Die Umsetzung der Inklusion krankt nicht an mangelnder Expertise, sondern am politischen Willen.”

“Ich fordere die Staatsregierung auf, den begonnenen Prozess fortzusetzen. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es nicht zu vertreten, wieder und wieder von vorne zu beginnen und bereits Erreichtes in Frage zu stellen, um Zeit zu gewinnen.”

Antrag “Schulische Inklusion umsetzen – Fortgeschriebenen Aktions- und Maßnahmeplan vorlegen”, Drs 6/1762:
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_1762_0_1_1_.pdf

Beschluss “Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen”, Drs 5/6861:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6861&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

“Erster Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung von Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK)”:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8956&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

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