In den vergangenen Monaten gingen bei der Verbraucherzentrale Sachsen wiederholt Beschwerden über die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG (Berlin) ein. Gegenstand der Verbraucherkritik sind hohe - meist dreistellige - wiederkehrende Versicherungsprämien für einen so genannten "Jahres-Reiseschutz Premium". Die Betroffenen berichten übereinstimmend, dass sie bei einer Internet-Reisebuchung zwar für die konkrete, gebuchte Reise Versicherungsschutz wünschten, nicht jedoch einen sich nacheinander verlängernden Jahresvertrag.

Von der stillschweigenden Vertragsverlängerung überrascht wurden die Verbraucher regelmäßig erst durch den Einzug der Versicherungsprämie vom Konto. “Darüber kommt dann Ärger auf und nun ist guter Rat gefragt”, weiß Simone Woldt, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen.

Über Reiseportale werden mitunter umfängliche Versicherungspakete, angeboten, die im ersten Jahr günstig sind, die aber im zweiten Jahr deutlich ins Geld gehen. Wer dann das rechtzeitige Kündigen vergisst, sitzt schnell in der Kostenfalle. “Aus der kommt man gegebenenfalls noch heraus, wenn der Anbieter bei Vertragsabschluss seine gesetzlichen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat”, weiß Woldt. Dazu gehört unter anderem auch die Belehrung über das Widerrufsrecht. Wer noch einen ungeliebten Altvertrag aus der Zeit vor dem 13. Juni 2014 wegen einer falschen oder fehlenden Belehrung widerrufen möchte, der hat dazu längstens bis zum 27. Juni 2015 Zeit.

In der Verbraucherzentrale Sachsen kann die juristische Prüfung vorgenommen und im Ergebnis dem Betroffenen mitgeteilt werden, welche weitere Vorgehensweise angeraten ist. Termine vor Ort können montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0341-6962929 vereinbart werden.

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