"Pacta sunt servanda" - Dieser Grundsatz der Vertragstreue war schon im Mittelalter bekannt. Aber kennen ihn heute auch die Sparkassen? Die Sparkasse Chemnitz und die Sparkasse Vogtland wollten ihren Kunden Prämien vorenthalten. Mitte der 90er Jahre wurden mit privaten Kunden langfristige Sparverträge abgeschlossen, in denen schriftlich in der Regel kein fester Termin für das Vertragsende vereinbart wurde.

Dafür war eine variable Grundverzinsung gekoppelt mit einer Prämienstaffel auf die für das jeweilige Jahr geleisteten Sparverträge vereinbart. So beträgt die Prämie z. B. nach dem 3. Sparjahr 3,0 % und nach dem 15. Sparjahr 50,0 %.

Nun mochten die Sparkasse Chemnitz und die Sparkasse Vogtland die Verträge gern beenden und ihren fleißigen Sparern diese Prämien nicht mehr zahlen. Sie behaupten, dass der Vertrag nur für 15 Jahre abgeschlossen worden sei. “Dies steht aber nirgends und wurde auch nicht mündlich vereinbart”, so Sigrid Woitha, Finanzberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die vereinbarten Sonderbedingungen sollen für 25 Jahre gelten. Mündlich ist in den meisten Gesprächen auch eine lange Laufzeit von 25 Jahren vereinbart worden. Und aus der Formulierung, dass die Prämie nach bzw. ab dem 15. Sparjahr gezahlt wird, kann man durchaus schließen, dass sie eben auch nach 15 Jahren noch gezahlt wird und nicht nur im 15. Jahr.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Betroffenen zu Einsprüchen gegen diese Vorgehensweise der Kreditinstitute geraten. Die genannten Sparkassen haben eingelenkt und wollen ihre Verträge nun erfüllen.

Wer gleiche Probleme mit seinem Kreditinstitut hat, sollte sich deshalb zur individuellen Prüfung ratsuchend an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.

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