Für den nordwestlichen und den nordöstlichen Bereich des Sanierungsgebietes "Leipzig-Reudnitz" soll 2017 die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Darüber informierte Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die Verwaltungsspitze. In den genannten Teilbereichen sind die Sanierungsziele inzwischen im Wesentlichen erreicht.

Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in den 1990er Jahren konnten mit massivem Fördermitteleinsatz der bauliche Verfall der Quartiere gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden. Der öffentliche Straßenraum ist zu 79 Prozent saniert worden, 73 Prozent der Grundstücke in beiden Bereichen sind inzwischen modernisiert bzw. neu bebaut. Der Lene-Voigt-Park wurde im Rahmen der Sanierungsmaßnahme als öffentliche Grünfläche neu angelegt.

Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem werden nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben. Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung. Die Kommune kann die Ablösung des Ausgleichsbeitrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch).

Die Teilaufhebung ist für den 30. Juni 2017 geplant. Aufgrund der genannten Regelung kann betroffenen Eigentümern somit bis zum 30. Juni 2016 der Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei freiwilliger Ablösung gewährt werden. Die auf diesem Wege zu erwartenden Einnahmen dienen der Finanzierung von Vorhaben im verbleibenden Sanierungsgebiet. So soll u. a. die Eilenburger Straße saniert werden.

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