Bereits im zehnten Jahr in Folge fördert der Freistaat Sachsen das bürgerschaftliche Engagement seiner Einwohner durch die Ausreichung einer pauschalen Aufwandsentschädigung nach der Richtlinie "Wir für Sachsen".

“Mit dieser Förderung unterstützen wir Bürger, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen und das Zusammenleben der Menschen zu bereichern. Ich danke den zahlreichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Projektträgern, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten koordinieren und begleiten. Das ist Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft in Sachsen”, erklärt die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch.

Bis zum 31. Oktober 2015 können Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden als Projektträger Anträge für das Jahr 2016 einreichen. Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Gesellschaft.

Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.

Die mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis Ende Oktober Anträge für das Jahr 2016 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter http://www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0351 3158150 und 0351 3158163 möglich.

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