Bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen sollen zukünftig auch Amtsanwälte eingesetzt werden. Beginnend ab dem Jahr 2017 sollen die ersten Rechtspfleger für die sächsische Justiz zu Amtsanwälten ausgebildet und ab 2018 zur Bearbeitung von Verfahren der einfachen Kriminalität eingesetzt werden. Damit folgt das Sächsische Staatministerium der Justiz einem bundesweiten Trend.

Dazu erklärt Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: “Ich begrüße die beabsichtigte Einführung der Amtsanwälte im Freistaat Sachsen. Durch diese Maßnahmen werden zum einen attraktive Anreize für die im Freistaat tätigen Rechtspfleger gesetzt, zum anderen wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Altersstruktur in der Sächsischen Justiz geleistet.

Darüber hinaus halte ich personell gut ausgestattete Staatsanwaltschaften und Gerichte in Sachsen für essentiell. Daher ist aus meiner Sicht auch der weitere Stellenabbau in der Sächsischen Justiz zu überdenken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es bei Demonstrationen immer wieder zu Beleidigungen, Bedrohungen und auch Körperverletzungen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung muss hier wieder gestärkt werden. Hierzu leisten zügig durchgeführte Ermittlungs- und Strafverfahren einen wesentlichen und auch präventiven Beitrag.”

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