Das Innenministerium hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Döbeln“ am 13. Februar 2013 verboten. Die Verbotsverfügung beruht auf § 3 des Vereinsgesetzes und wurde der Vereinigung am 18. Februar 2013 zugestellt und zu dem Zeitpunkt wirksam. Gleichzeitig erfolgten in den frühen Morgenstunden des 18. Februars Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen führende Mitglieder durch Einsatzkräfte des Operativen Abwehrzentrums (OAZ).
Die „Vereinigung Nationale Sozialisten Döbeln“ richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vereinigung verwendete nationalsozialistische Begriffe und Symbole und zeigte damit ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Die Vereinigung folgte nationalsozialistischen Traditionen und bekannte sich zur NSDAP und ihren führenden Funktionären.