Zum Beschluss über die Umsetzungsvorlage des Innenministeriums bezüglich der Einrichtung von Rückkehrberatungsstellen gibt Ronald Pohle, Mitglied des sächsischen Landtages, folgende Erklärung ab: "Mit der staatlichen Förderung der freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern sowie Effizienzmaßnahmen bei der Rückführung schafft das Innenministerium den Rahmen für geordnete und planungssichere Rückführung von Asylanten, die keine Bleibeperspektive haben. Die Zahl der Rückführungen und der freiwilligen Rückkehr kann somit erhöht werden.

Zusätzlich werden die Kommunen entlastet, da die mobile Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfolgt – die Asylsuchenden nicht auf die Kommunen verteilt werden. Ich begrüße diese Förderung und mahne zur ganzheitlichen Umsetzung des Konzeptes zur Effizienzsteigerung von Rückführungen.

Dazu gehört auch die Schaffung einer Abschiebungshafteinrichtung in Sachsen. Die Geflüchteten, die schutzbedürftig sind, können sich unserer Unterstützung sicher sein. Doch die Menschen, vor allem Mehrfachintensivstraftäter, die eine Gefährdung für das demokratische System und den Rechtsstaat sind, müssen inhaftiert und konsequent außer Landes geschafft werden werden. Der Beschluss zeigt keinen “Abschottungsgeist”, wie Juliane Nagel es behauptet, sondern er begründet sich in der EU-Aufnahmerichtlinie in Artikel 8:

“In Fällen, in denen es erforderlich ist, dürfen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung den Antragsteller in Haft nehmen, wenn sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen.”

Daher ist Abschiebehaft kein “humanitäres Desaster”, wie es die Abgeordnete Nagel bezeichnet, sondern eine Maßnahme das deutsche Recht zu sichern und durchzusetzen. Die Umsetzung geltenden Rechtes fördert zudem auch den Integrationswillen der deutschen Bevölkerung.

Den Vorschlag der Kollegin Juliane Nagel, die nun unabhängige Asylverfahrensberatungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen fordert, kann ich nur als Traumtänzerei abtun. Meines Erachtens ist mit dem Beschluss über die Rückkehrberatungsstellen sowie den Effizienzmaßnahmen die notwendige Grundlage geschaffen worden, um die Zahlen der Rückführungen und der freiwilligen Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern erhöhen.”

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