Im Oktober 2013 trat das Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Seitdem sind telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Trotzdem ebben aggressive Verkaufsmaschen am Telefon nicht ab. Das hat eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben.

Im Zeitraum vom 01. Juli 2014 bis zum 15. November 2015 haben knapp 5.500 Verbraucher an der Umfrage zum Thema “unerlaubte Telefonwerbung” teilgenommen. Die Auswertung ergab, dass über 90 Prozent der Befragten Werbeanrufe erhalten. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen gab an, dass sie einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt haben. Es wurde deutlich, dass die Gefahr, dass Verbraucher durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt werden, nach wie vor besteht. Darauf weisen auch 19.500 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung hin, die in der gleichen Zeit bei den Verbraucherzentralen eingingen.

Nach wie vor tätigen Anbieter von Gewinnspielen unerwünschte Werbeanrufe. “Bezeichnend ist jedoch auch, dass zudem Werbeanrufe durch Telefonanbieter oder Energieversorger im Verhältnis deutlich zugenommen haben. Diese Branchen wurden von der Gesetzesänderung nicht erfasst. Telefonisch geschlossene Verträge können somit durchaus wirksam sein”, so Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie können nur mit rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechtes verhindert werden. “Die bisherigen gesetzlichen Regelungen müssen daher nachgebessert werden”, fordert die Juristin.

Die Verbraucherzentralen haben zwar nicht die Möglichkeit mit technischen und regulatorischen Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen. Dies ist der Bundesnetzagentur vorbehalten. Verbraucher können sich aber bei Fragen rund um Vertragsschlüsse, die durch unlautere Telefonwerbung zustande gekommen sind, an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Außerdem gibt es noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, verbraucherunfreundliche Anbieter für den Negativpreis “Prellbock 2015” zu nominieren: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/SES24676811/prellbock-2015?s=1

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar