Es ist wieder so weit: die Ferienzeit steht unmittelbar vor der Tür und bietet damit für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende Gelegenheit, ihre Finanzen aufzubessern. Ferienjobber kommen dabei unumgänglich mit dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht in Berührung, denn auch Einnahmen aus Ferienjobs sind grundsätzlich einkommen- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Weil sich dabei viele Fragen auftun, hat das Finanzministerium wie in jedem Jahr hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Eine neue Broschüre „Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten“ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Besteuerung von Aushilfs- und Ferienjobs. Umfangreiche Informationen zur Steuerpflicht der Vergütungen, zum Lohnsteuerabzugsverfahren, zur Lohnsteuerpauschalierung sowie zur Erstattung zu viel entrichteter Lohnsteuer lassen keine Fragen mehr offen. Auch auf die Sozialversicherungspflicht wird eingegangen.

Die Druckfassung der Broschüre kann im Internet unter http://www.publikationen.sachsen.de heruntergeladen werden oder kostenlos angefordert werden über:

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Tel. 0351/2103671 oder 2103672
E-Mail: publikationen@sachsen.de

Auch das Info-Telefon der Finanzämter beantwortet allgemeine Fragen rund um das Thema Lohn- und Einkommensteuer. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0351 7999 7888 erreichbar (1).

(1) Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.

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