Mit einem Leitantrag positionierten sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am 2. und 3. Juni 2016 in Dresden zu den Herausforderungen und Chancen der Integration junger Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien.

Leitantrag

„Die Kinder- und Jugendhilfe hat ein beachtliches Integrationspotenzial, das es zu nutzen gilt“, sagt die sächsische Jugend- und Familienministerin, Barbara Klepsch als amtierende Vorsitzende der JFMK. „Die schwierigste Aufgabe liegt noch vor uns: Es muss uns gelingen, die jungen Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien, die voraussichtlich für eine längere Zeit bei uns leben werden, frühzeitig und nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir sollten aber  ebenso darauf achten, dass auch für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die unser Land wieder verlassen müssen, die Zeit in Deutschland möglichst keine verlorene Zeit für das Aufwachsen der Minderjährigen wird, sondern im Sinne des Kindeswohls förderlich genutzt wird“, appelliert die Ministerin weiter.

Neben der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sehen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren daher insbesondere in der Breitstellung bedarfsgerechter Angebote der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege, der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes einen wesentlicher Beitrag zu Bildung, Entwicklungsförderung und Integration junger Flüchtlinge und deren Familien. Vorrang soll dabei die integrative Ausgestaltung und finanzielle Stärkung bestehender Strukturen und Regelangebote haben, um Begegnung und gemeinsame Aktivität zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft zu ermöglichen.

Die Erarbeitung von besonderen Schutzkonzepten zum Schutz von Kindern und Frauen in Flüchtlingseinrichtungen wurde intensiv diskutiert. „Wir sind uns einig, dass diese für die Gewährleistung des Wohls von Kindern und Frauen erforderlich sind“, erklärt die Vorsitzende. „Wir haben uns darauf verständigt,  die in der Meseberger Erklärung angekündigte Prüfung einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung durch eine Bund-Länder-AG zeitnah umzusetzen.“

Weiterhin wiesen die Jugendministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren auf die Notwendigkeit der Kooperation mit zentralen Akteuren im Integrationsprozess hin, insbesondere mit den Bereichen Schule, Ausbildung, Beschäftigung und Gesundheit. Sie mahnten weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Integrationsbedingungen in den originär zuständigen Systemen an.

„Mit dem Beschluss wollen wir die bereits laufenden Aktivitäten innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe würdigen und die Träger zu weiterem Engagement bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung und der fachlichen Weiterentwicklungen der Angebote motivieren“, erklärt die Vorsitzende.

„Uns ist bewusst, dass die Integration in erster Linie vor Ort, in den Kommunen, geschieht und alle Beteiligte vor große Herausforderungen stellt. Wir fordern daher vom Bund ein noch größeres finanzielles Engagement, damit die Kinder- und Jugendhilfe ihren Beitrag zur Integration umfassend leisten kann.“

Familienbildung im Sozialraum

Weiterhin nahm die JFMK ein von ihr bei der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGJF) in Auftrag gegebenes Strategiepapier zur Weiterentwicklung der Familienbildung im Sinne einer lebensbegleitenden Familienbildung im Sozialraum zur Kenntnis. Das Papier soll unter anderem dazu anregen, auf den Sozialraum zugeschnittene Konzepte und Angebote zur Stärkung von Familien und zur Gestaltung einer bedarfsgerechten kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur zu erarbeiten und bei der Umsetzung von Maßnahmen alltagsnahe Orte einzubinden, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Arbeitsstätten sowie Freizeitzentren, um niedrigschwellige Zugänge für Familien zu schaffen. Die Zusammenarbeit von Jugend- und Sozialplanung, eine zielgerichtete Planung und Steuerung durch die Jugendämter, die Beteiligung von Familien, verstärkte Aktivitäten zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften sowie die Untersuchung der Wirksamkeit der Angebote werden als weitere bedeutsame Faktoren angesehen.

Kindergeldzuschlag

In der Diskussion um die Wirksamkeit des Kinderzuschlags als Instrument zur Minderung von Armutsrisiken von Familien und zugleich zur Etablierung von Erwerbsanreize waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Kinder, Jugend und Familie der Länder einig, dass das Potenzial des Kinderzuschlags künftig noch besser ausgeschöpft werden müsse. Sie bitten daher die Bundesregierung, Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags zu erarbeiten, damit Gruppen von Familien, die soziale Unterstützung benötigen, vom Kinderzuschlag aber wegen der eng gefassten Zugangsvoraussetzungen bislang abgeschnitten sind, künftig davon profitieren können. Dies betrifft oft die Alleinerziehenden, sodass hierzu entsprechende Anpassungen erwartet werden. Die JFMK begrüßte die Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2016 von 140 Euro auf maximal 160 Euro im Monat, forderte aber eine regelmäßige Überprüfung der Kinderzuschlagshöhe ein, um zu vermeiden, dass sich der Abstand zu den regelmäßig angepassten Regelsätzen nach dem SGB II und damit der Kreis der Kinderzuschlagsberechtigten ständig verringert.

Bundesstiftung „Mutter und Kind“

Die JFMK beschloss außerdem, sich für eine Aufstockung des Vermögens der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ von derzeit rund 92 Mio. Euro auf 115 Mio. Euro einzusetzen. Grund dafür sind die seit der Errichtung im Jahr 1993 deutlich erhöhten Fallzahlen sowie die Inflation.

Jugendschutz im Internet

Mit einem weiteren Beschluss bekräftigten die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung mit dem Bund und den Landesmedienanstalten zum Jugendschutz im Internet. Sie verständigten sich darauf, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeiten entsprechende Strukturen miteinander verlässlich zu entwickeln und zu unterhalten. Dies betrifft die Weiterentwicklung der länderübergreifenden Stelle für den Jugendschutz im Internet – jugendschutz.net – sowie das Zentrum für Kinderschutz im Internet – I-KiZ.

Abschließend lobte die Sächsische Jugend- und Familienministerin die konstruktive Zusammenarbeit in der JFMK. Sie dankte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Kompromissbereitschaft, die zeige, dass man sich trotz unterschiedlicher Auffassungen in dem Anliegen einig sei, Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrer Vielfalt ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist eine von verschiedenen Fachministerkonferenzen der Länder. Als ein wichtiges Fachgremium dient sie zur Zusammenarbeit und Koordination der Länderinteressen. Die zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren setzen sich darin mit wichtigen Themenstellungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auseinander.
Der Vorsitz der JFMK geht jedes Jahr in alphabetischer Reihenfolge auf ein anderes Land über.

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