Behördenwillkür und überbordende Bürokratie sind beileibe älter als die Hartz-Gesetzgebung. Es ist jedoch mit den Händen greifbar, dass beide mit dem rot-grünen Arbeitsmarktprojekt neue Dimensionen erreicht haben. Ein beredtes Beispiel lieferte – wie nunmehr durch eine Entscheidung des Leipziger Sozialgerichtes bekannt wurde – jüngst die Arbeitsagentur Oschatz, deren Entscheidung, eine arbeitslose Ingenieurin in eine völlig artfremde Bildungsmaßnahme zu zwingen, durch richterlichen Beschluss als unzumutbar bezeichnet und aufgehoben wurde.

Wir begrüßen jene Entscheidung ausdrücklich. Mit ihr wurde nicht  nur eine widersinnige Entscheidung des betreffenden Jobcenters außer Kraft gesetzt. Sie zeigt zugleich, dass es sich lohnt, nicht jede Willkürmaßnahme, die vielfach zudem mit der Androhung von Leistungskürzungen durchgesetzt werden, duldend in Kauf zu nehmen.

Der erfolgreiche Kampf der arbeitslosen Schkeuditzerin bestätigt erneut: Nur wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

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