Das zuständige Amtsgericht Leipzig hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unister Holding GmbH eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Prof. Lucas F. Flöther bestellt, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt war. Der Geschäftsbetrieb der Unister Holding geht auch im eröffneten Verfahren in vollem Umfang weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter können trotz Wegfall des Insolvenzgeldes weiter bezahlt werden.

„Mit der Insolvenzeröffnung bestätigt das Insolvenzgericht, dass die Insolvenzgründe bei der Unister Holding GmbH tatsächlich vorliegen“, sagte Flöther, der als vorläufiger Insolvenzverwalter vom Gericht beauftragt war, u.a. dies im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen. Die Unister Holding GmbH hatte am 17. Juli Insolvenzantrag gestellt. Für den Großteil der übrigen Unister-Gesellschaften, die im Juli Insolvenzantrag gestellt haben, wird die Verfahrenseröffnung für Ende September erwartet.

Mit der Verfahrenseröffnung beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Lag im vorläufigen Verfahren der Schwerpunkt vor allem auf der Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs und des vorhandenen Vermögens, kann nun auch die systematische und umfassende Aufarbeitung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft beginnen. Die Gläubiger können erst im eröffneten Insolvenzverfahren ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu werden in den kommenden Wochen sämtliche Gläubiger der Unister Holding GmbH vom Insolvenzverwalter angeschrieben.

Unterdessen setzt Flöther die Verhandlungen mit den möglichen Investoren fort. Flöther betonte, dass man weiterhin an einem zügigen Verkauf interessiert sei, jedoch keine Eile habe. „Wir erwirtschaften mit dem operativen Geschäft positive Erträge“, so der Insolvenzverwalter. „Damit sind wir in der Lage, auch über den Insolvenzgeldzeitraum hinaus die Gruppe unter Vollkosten fortzuführen. Unser Ziel ist nicht die schnellste, sondern die bestmögliche Investorenlösung.“ Die Entscheidung über den Zuschlag liegt beim Gläubigerausschuss.

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