Das Gesetz schafft Planungssicherheit und ist ein wesentlicher Baustein für die Bewältigung der in den Ländern und ihren Kommunen anstehenden Aufgaben. Die Flüchtlingskrise war und bleibt eine große gesamtstaatliche Herausforderung, die den Ländern und den Kommunen auf unabsehbare Zeit große Kraftanstrengungen abverlangt. Deshalb wird zu gegebener Zeit über eine Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- sowie den Integrationskosten über das Jahr 2018 hinaus zu verhandeln sein.
Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung der Zusage des Bundes, die Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu entlasten, die eine besondere Ausgabendynamik aufweist und in Kürze durch das Bundesteilhabegesetz reformiert werden soll. Auch diese Regelung ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Entlastung kann sich allerdings nur dann in voller Höhe entfalten, wenn die Reform der Eingliederungshilfe keine Mehrkosten hervorruft, die die 5 Milliarden Euro ganz oder teilweise aufzehren. Deshalb gilt es, das Bundesteilhabegesetz kostenneutral zu gestalten.“
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