In Schleswig-Holstein wurde bei mehreren verendeten Wildvögeln Geflügelpest des Subtyps H5N8 festgestellt. Das zuständige Landwirtschaftsministerium erließ daraufhin Maßnahmen, wie die Stallpflicht, um ein Übergreifen des Erregers auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Nach allen bisherigen Erkenntnissen besteht durch den Virustyp keine Gefahr für den Menschen. „Laut Bundesinstitut für Risikobewertung gibt es keine Belege für die Möglichkeit einer Infektion durch den Konsum roher Geflügelprodukte“, erklärt Dr. Birgit Brendel von der  Verbraucherzentrale Sachsen. Die Martinsgans kann ganz entspannt verzehrt werden.

„Ganz unabhängig von diesem Krankheitsausbruch gilt, dass Geflügelfleisch grundsätzlich aus hygienischer Sicht sorgsam zu behandeln ist“, führt Brendel aus. So ist Geflügelfleisch vor dem Genuss immer gründlich durchzugaren, das heißt, es muss für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 ° C erreicht werden. Das kann man mit einem Fleischthermometer, das an der dicksten Stelle eingestochen wird, prüfen. Durchgegartes Geflügelfleisch ist innen nicht mehr rosig. Rohes Geflügel muss getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert (abgedeckt) und zubereitet werden, damit es nicht zu Keimverschleppungen kommt. Beim Auftauen gefrorener Erzeugnisse sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass das Auftauwasser gut entfernt wird.

„Gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife, sowie die Zwischenreinigung der Arbeitsflächen und Geräte sollte im Haushalt nicht nur bei der Zubereitung von Geflügel selbstverständlich sein“, meint Brendel.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich allen Fragen zur Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden: Ernährungstelefon, Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr oder im Forum Marktplatz Ernährung auf der Homepage https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/forum-ernaehrung-sachsen.

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