Für die Stadtteile Knautkleeberg, Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Rehbach, Großzschocher, Kleinzschocher und Connewitz wird per Allgemeinverfügung ein Geflügelpest-Sperrbezirk errichtet. Grundlage ist der amtlich festgestellte Befund bei einem Wildvogel am Cospudener See im Landkreis Leipzig am 7. Februar 2017.

Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet Leipzigs. Für Hunde und Katzen gilt innerhalb dieser Grenzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt aber im Freien zwingend an der Leine geführt werden. Nach wie vor gilt auch für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht. Die Aufhebung der Restriktionszonen wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht. Infos zur Geflügelpest (inklusive Allgemeinverfügung) gibt es auf www.leipzig.de.

Abgrenzung des Sperrbezirks in Kleinzschocher: südlich von Alfred-Rosch-Kampfbahn und Sommerbad Kleinzschocher.

Abgrenzung des Sperrbezirks in Connewitz: durch Naturschutzgebiet Elster- und Pleiße-Auwald, inklusive Probstei und Streitholz, entlang der B2 stadtauswärts bis zur Abfahrt Wildpark. Ab Wildpark bildet die Mühlpleiße die westliche Grenze bis zur Stadtgrenze Markkleeberg inklusive agra-Gelände.

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