Zum Prioritätenantrag „Lebens- und Arbeitsleistungen von Ostdeutschen anerkennen – Rentenwertangleichung Ost auf 2018 vorziehen, Renten- und Versorgungsunrecht Ost beenden“ (Drs 6/9062) erklärt Susanne Schaper, Sprecherin der Linksfraktion für Sozialpolitik: „Die Bundesregierungen aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen sind dafür verantwortlich, dass die Renteneinheit erst im 35. Jahr der staatlichen Einheit hergestellt werden soll. Freilich gibt es keine Garantie dafür, dass das die letzte Verschiebung war.“

„Wer 1990 mit 65 Jahren in Rente ging, muss den Plänen der Regierung zufolge 100 Jahre alt werden, um die Renteneinheit zu erleben. Mit Blick auf die durchschnittliche Lebenserwartung müsste man den Regierenden dann zynisch gratulieren: Glückwunsch, Sie haben das Problem biologisch gelöst!

 

Dazu darf es nicht kommen. Sachsens Landesregierung muss schleunigst auf der Bundesebene aktiv werden. Wir wollen, dass der Rentenwert Ost schon bis 2018 an den Rentenwert West angeglichen wird, und zwar finanziert aus Steuermitteln, nicht aus Beitragsmitteln. Die Ost-Löhne sollen bei der Rentenberechnung hochgewertet bleiben, bis die systematischen Lohnunterschiede zwischen Ost und West Geschichte sind. Die Angleichung kostet jährlich bis zu vier Milliarden Euro. Sie auszugeben ist eine Frage der politischen Prioritätensetzung. Mit den 20 Milliarden Euro, mit denen in Reaktion auf Donald Trumps Wehklagen der Wehretat aufgestockt werden soll, ließe sich nicht nur das Rentenproblem lösen. Wer die Renteneinheit hingegen weiter hinausschiebt, schickt unzählige Menschen in die Altersarmut. Denn die durchschnittlichen Zahlbeträge bei den Rentenzugängen dürften weiter sinken.

Wir wollen auch die diskriminierenden Wirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes aufheben. Erworbene Rentenansprüche müssen endlich anerkannt werden! Das betrifft vor dem 01.01.1992 geschiedene Frauen, ehemalige Ballettmitglieder und Künstler, Bergleute in der Veredlung von Bodenschätzen, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens, pflegende Angehörige und Eltern, Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbstständigen oder deren Familienangehörige, Spitzensportler, mitreisende Ehepartnerinnen und -partner auf Geschäftsreisen im Ausland, Angehörige der wissenschaftlichen, medizinischen, pädagogischen, technischen und künstlerischen Intelligenz, Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der Armee, der Polizei und des Zolls, die ihre Tätigkeit nach 1990 fortgesetzt haben und Angehörige der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR. Es geht uns außerdem um alle nach 1936 geborenen Personen, die bis zum 9. November 1989 aus der DDR ausreisten, flüchteten, abgeschoben oder ausgesiedelt wurden, und die Anrechnung ihrer Rentenansprüche gemäß dem Fremdrentengesetz.“

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