Rund 48,7 Millionen Euro will Leipzig bis 2021 in seine Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr investieren. Davon kommen 27,5 Millionen aus dem eigenen Haushalt, die entsprechend mit Fördermitteln von Bund und Freistaat aufgestockt werden sollen. Das sieht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor, die im Juni auf der Tagesordnung der Ratsversammlung steht. „Damit wollen wir sicher stellen, dass die Feuerwehr Leben und Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin wirksam schützen kann“, betonte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal.

Gemeinsam mit Peter Heitmann, dem Leiter der Branddirektion, informierte er heute (10. Mai) über das Konzept zur Investition in Einsatzmitteltechnik und Bau sowie über die geplante Anschaffung neuer Einsatz- und Löschfahrzeuge.

So sollen 31 neue Löschfahrzeuge in Dienst gestellt werden, von denen die Freiwillige Feuerwehr 20 bekommt. Bedeutende Bauvorhaben sind die bis zum dritten Quartal 2018 geplante Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Gerhard-Ellrodt-Straße, die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, die 2018 starten und rund zweieinhalb Jahre dauern soll, und der Bau des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Nordost bis spätestens Anfang 2019.

Erstmals aufgenommen in den Brandschutzbedarfsplan wurden auch diejenigen Investitionen, die für die Mitwirkung der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst erforderlich sind. Für insgesamt 1,9 Millionen Euro sollen bis 2021 ein Notarzteinsatzfahrzeug, acht Rettungstransportwagen und ein Krankentransportwagen für übergewichtige Patienten angeschafft werden. Laut Gesetz muss die Berufsfeuerwehr, wenn der Rettungsdienst durch andere Leistungserbringer nicht bedarfsgerecht abgesichert werden kann, als Trägerin des Rettungsdienstes diese Leistungen selbst erbringen.

Angesichts der Bevölkerungsentwicklung Leipzigs sieht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor, speziell für Gebiete mit starkem Wachstum ein Monitoring einzurichten, das Anzahl und Art der Einsätze analysiert und betrachtet, inwieweit jeweils das im Brandschutzbedarfsplan definierte Schutzziel erreicht wird. Dieses besagt, dass bei zeitkritischen Einsätzen die so genannte Ersteinheit innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang und nach weiteren fünf Minuten die Ergänzungseinheit und Einsatzleitung am Einsatzort eintreffen sollen. Aus den Ergebnissen des Monitorings können dann Schlussfolgerungen für weitere Ausrüstung sowie die Entwicklung bestehender und gegebenenfalls die Etablierung neuer Standorte für Feuerwehr bzw. Rettungsdienst gezogen werden.

Der erste Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leipzig war 2001 vom Stadtrat beschlossen worden. Nach der ersten Fortschreibung von 2010 wird er jetzt erneut fortgeschrieben. Die im Juni zum Beschluss durch den Stadtrat anstehende dritte Fortschreibung stellt die notwendigen Investitionen zur Sicherung der Brandbekämpfung und des vorbeugenden Brandschutzes dar. Sie bezieht sich auf den städtischen Doppelhaushalt 2017 /2018 und den Zeitraum der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2021.

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