Bebaubare Flächen schaffen und Probleme lösen, die aus DDR-Eigentumsregelungen entstanden – das sind die wichtigsten Aufgaben des Umlegungsausschusses, der heute zum hundertsten Mal tagt. Jüngstes Beispiel: Die derzeit laufenden „Vereinfachten Umlegungsverfahren“ Schulneubau Rolf-Axen-Straße und Hoferstraße. Durch Flächentausch unter den Bodeneigentümern können hier neue Bauprojekte realisiert werden, die ohne die Baulandumlegung so nicht möglich wären.

Das von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau geleitete Gremium aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen und externen Fachleuten befasst sich vorrangig mit sogenannten Bodenordnungsverfahren, d. h. mit im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten, hoheitlichen „Grundstückstauschverfahren“, welche die Grundstücksgrenzen sowie die Eigentums- und Besitzverhältnisse an den Grundstücken erstmalig oder neu ordnen. 22 solcher Verfahren hat er seit seiner Gründung bearbeitet, die beiden eingangs genannten laufen derzeit. Im Zeichen des Wachstums der Stadt haben insbesondere die innerstädtische Verdichtung und die Reaktivierung von Brachflächen hohe Priorität.

In der Vergangenheit nahmen allerdings eher Verfahren nach dem Bodensonderungs- und dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz die meiste Zeit in Anspruch. Dabei handelte es sich um die Aufarbeitung von nicht BGB-konformen Rechtsverhältnissen zu DDR-Zeiten, bei denen häufig Grundstücke sowohl mit Neubauten als auch mit Straßen, Wegen oder anderen öffentlichen Anlagen bebaut wurden, ohne dass Rücksicht auf das individuelle Grundeigentum genommen wurde. So entstand vielfach getrenntes Eigentum an Grund und Boden einerseits und den Gebäuden andererseits. In diesen Verfahren geht es darum, den Gebäudeeigentümern, seien es Wohnungsbaugenossenschaften oder beispielsweise Träger der Straßenbaulast, das Grundeigentum „unter“ ihren Anlagen zuzuordnen und die Bodeneigentümer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für den Flächenverlust zu entschädigen. 2.079 solcher Grundstückszuordnungen und Entschädigungen hat der Umlegungsausschuss in Bodensonderungs- und Verkehrsflächenbereinigungsverfahren geregelt. Mittlerweile sind nur noch einzelne Restfälle zu bearbeiten.

Der Ausschuss ist ein vom Stadtrat unabhängiges Organ. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden per Mehrheitsvotum gefasst. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in den Bodenordnungsverfahren nicht in erster Linie die Interessen der Planungsträger einfließen, sondern auch die Rechte aller Eigentümer gleichermaßen berücksichtigt werden.

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