„Wir sind der Auffassung, dass die Äußerungen in den Netzwerken, die unter dem Begriff „Hate-Crime“ zusammengefasst werden, nicht länger hingenommen werden durften, dass die Opfer dringend des Schutzes bedurften und dass der Gesetzgeber gut daran getan hat, eine abgestufte Regulierung vorzunehmen“, so der Sprecher für Rechtspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Donnerstag in der Aktuellen Debatte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ der AfD.

„Das Gesetz richtet sich, anders als oft behauptet wird, nicht gegen Falschbehauptungen, sondern ausdrücklich gegen strafbare Veröffentlichungen. Es ist also nicht so, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde, sondern lediglich strafbare Inhalte sind betroffen. Das richtet sich z.B. gegen verfassungsfeindliche Symbole; wer seine Posts damit schmückt, verhält sich offensichtlich in strafbarer Weise, der Post kann und muss bei Beanstandung sofort gelöscht werden. Das Gesetz enthält einen Katalog der Straftaten, auf die es sich bezieht. “

„Das Gesetz ist beschlossen und wird demnächst Wirkung entfalten. Bevor wir diese Wirkung kritisieren, sollten wir sie zunächst abwarten. Sollte es sich nicht bewähren, muss es aufgrund der jetzt entstehenden Erfahrungen reformiert werden.“

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