Die sächsischen Hochschulen haben etwa 90 Prozent der zwischen ihnen und dem Wissenschaftsministerium 2014-2016 vereinbarten Ziele ohne Abstriche erreicht. Dazu gehört beispielsweise der Anteil der Studierenden in den MINT-Fächern, die Anzahl der Ausgründungen bzw. die Anzahl der an Austauschprogrammen teilnehmenden Studierenden. Mit den Zielvereinbarungen verpflichten sich die Hochschulen u. a. auch dazu, die staatlichen Vorgaben zu Studienanfängern und Studentenzahlen einzuhalten, Maßnahmen zur Einhaltung der Regelstudienzeit und zur Qualitätssicherung sowie zur Gleichstellung umzusetzen.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sind für uns ein ganz wichtiges Steuerungselement, um eine hohe Qualität von Forschung und Lehre in zentralen Bereichen zu gewährleisten Die Ziele wurden gemeinsam mit den Hochschulen 2014 erstmals vertraglich festgelegt und wurden 2016 abgerechnet. Wenn Hochschulen Jahresziele mehrfach nicht erreichen, dann erhalten sie in der nächsten Periode, also ab 2018, weniger Mittel aus dem Zielvereinbarungsbudget. Die damit frei werdenden Mittel bleiben aber dem Hochschulsystem erhalten. Sie werden den Hochschulen über das Initiativbudget, also beispielsweise für die Internationalisierung, die Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit mit der Region oder die Verbesserung der Gleichstellung, zur Verfügung gestellt.“

Die Ministerin bewertete es als großen Erfolg, dass alle Hochschulen die hohe Zahl der vereinbarten Studienanfänger erreicht haben, womit die Mittel des Bundes aus dem Hochschulpakt bis 2016 gesichert seien und Sachsen alle Hochschulpaktmittel auch tatsächlich vom Bund erhalten könne.

Das Zielvereinbarungsbudget für die Periode 2014 bis 2016 betrug etwa 116 Millionen Euro. Da die Ziele zu 90 Prozent erfüllt sind, geht es um 10 Prozent des Zielvereinbarungsbudgets, die verrechnet werden müssen, etwa 4 Millionen Euro pro Jahr für alle Hochschulen zusammen. Das Zielvereinbarungsbudget macht insgesamt 6 Prozent des Gesamtbudgets der Hochschulen aus.

Die 2016 abgeschlossenen neuen Zielvereinbarungen, die bis 2020 gültig sind, berücksichtigen Erfahrungen aus der ersten Zielvereinbarungsperiode, sind wesentlich vereinfacht und somit auch für die Hochschulen transparenter. Die Zielvereinbarungen wurden mit den Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulentwicklungsplanes 2025 und der langfristigen Sicherung der Stellen und Finanzen einvernehmlich ausgehandelt und Ende 2016 abgeschlossen. Sie sind somit eine geeignete Grundlage für die Qualitätssicherung von Lehre und Forschung und die Erreichung der langfristigen Ziele.

Hintergrund: Die Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2014 bis 2016 wurden auf Grundlage der Vorgaben des Hochschulpaktes (Bund-Länder-Vereinbarung/festgelegte Studienanfängerzahlen), der Zuschussvereinbarung (Vereinbarung der Staatsregierung mit den Hochschulen) sowie § 10 Hochschulfreiheitsgesetz abgeschlossen.

Ende 2016 wurde mit den Hochschulen eine neue Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 unterzeichnet. Damit konnte den Hochschulen personelle und finanzielle Sicherheit über einen einmalig langen Zeitraum gegeben werden. Damit ist auch das Ende des Stellenabbaus verbunden. Auf dieser Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung 2025 wurde mit jeder Hochschule erneut eine erste Zielvereinbarung für die Zeit von 2017-2020 vereinbart. Hier wurde das Verfahren bereits an Erfahrungen aus der ersten Zielvereinbarungsperiode angepasst (z.B. weniger Detailsteuerungen).

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