Der am Sonntag, den 1. Dezember, veröffentlichte Koalitionsvertrag trägt im Hochschulbereich in vielen Punkten die Handschrift von Grünen und SPD. So ist unter anderem eine Rückkehr zur Pflichtmitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft und eine Neuordnung der Kompetenzen innerhalb der Hochschulgremien geplant. Die CDU konnte sich mit ihrer Forderung nach einer „Landarztquote“ durchsetzen und wird den oder die künftige/-n Wissenschaftsminister/-in stellen.

Vertretungen von Studierenden und Promovierenden in Sachsen haben sich positiv zu dem am Sonntag, den 1. Dezember, veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD geäußert.

„Im Laufe der nächsten fünf Jahre werden einige wichtige Neuerungen an den Hochschulen eingeführt, die die sächsischen Studienbedingungen verbessern werden“, heißt es seitens der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) in einer Pressemitteilung. Dazu zählen die Rückkehr zur verbindlichen Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft und veränderte Kompetenzen für die Hochschulgremien.

Seit sieben Jahren besteht in Sachsen die Möglichkeit, frühstens nach dem ersten Semester aus der Verfassten Studierendenschaft auszutreten. CDU und FDP hatten das Hochschulgesetz entsprechend geändert. Ein Argument gegen diese Änderung lautete, dass es dadurch erschwert würde, die Interessen aller Studierenden zu vertreten. Tatsächlich wurde diese Möglichkeit bis heute kaum genutzt.

Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD möchte die Austrittsoption vor allem streichen, um Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden über ein landesweit gültiges Semesterticket zu ermöglichen. Studierende der Universität Leipzig beispielsweise können sich mit ihrem Semesterticket aktuell nur im MDV-Gebiet bewegen. Aus Sicht der KSS könnte mit der Rückkehr zur Pflichtmitgliedschaft auch ein „Kulturticket“ realisiert werden.

KSS hofft auf mehr Demokratie an Hochschulen

Zu den geplanten Kompetenzänderungen der Hochschulgremien nennt der Koalitionsvertrag keine Details. Studierendenvertreter/-innen hatten immer wieder gefordert, die Kompetenzen des Senats auszubauen und jene des Hochschulrates einzuschränken beziehungsweise dieses Gremium komplett abzuschaffen.

Während die Mitglieder des Hochschulrates teilweise vom sächsischen Wissenschaftsministerium bestimmt und mit hochschulexternen Personen besetzt werden, sind im Senat nur Angehörige der Hochschulen stimmberechtigt.

„Richtig umgesetzt kann das bedeuten, dass die Hochschuldemokratie wieder deutlich gestärkt wird“, hofft KSS-Sprecher Lasse Emcken. „Unsere Forderung bleibt, dass der Senat als direkt gewähltes Gremium unbedingt mehr Kompetenzen erhalten muss.“ Allerdings seien einige Forderungen der Studierenden nicht erfüllt worden, unter anderem ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte und eine Regelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Prüfungen.

Zufrieden hat sich auch der Promovierendenrat der Universität geäußert. Er hofft, dass der Koalitionsvertrag die Grundlagen dafür schafft, künftig mehr Arbeitsverträge zu entfristen, das Landesgraduiertenstipendium auszubauen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Studierendenzahl soll steigen

Der Koalitionsvertrag widmet sich auf sieben Seiten den Bereichen Wissenschaft, Hochschule und Forschung. Er enthält auch das Bekenntnis, die aktuelle Studierendenzahl in Sachsen von rund 100.000 Personen zu halten beziehungsweise auszubauen. Letzteres soll vor allem durch mehr Angebote in Bereichen wie Humanmedizin, Lehramt, Informatik, Gesundheit und Pflege geschehen.

Zudem beabsichtigen die Parteien, das „Recht auf ein gebührenfreies Hochschulstudium“ zu „sichern“. Allerdings gibt es aktuell unter anderem Studiengebühren für sogenannte Langzeitstudierende. Die Parteien wollen prüfen, wie sich diese Gebühren bislang ausgewirkt haben.

Beschlossen wurde auch eine „Landarztquote“. Ein kleiner Anteil der Studierenden soll dadurch die Möglichkeit für ein Medizinstudium erhalten, sofern er sich dazu verpflichtet, nach dem Abschluss für einen bestimmten Zeitraum auf dem Land zu arbeiten. Dort gibt es in einigen Gegenden einen Mangel an Ärzten und Ärztinnen.

Eine relevante Entscheidung betrifft außerdem die Stelle der Ressortleitung. Die CDU wird den oder die kommende/-n Wissenschaftsminister/-in stellen. Bislang gehörte das Ressort der SPD.

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