Justizminister Sebastian Gemkow: „Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wacht über die Einhaltung der Sächsischen Verfassung und ist damit wesentlicher Garant für den demokratischen Rechtsstaat als Grundlage unseres Zusammenlebens. Der Sächsische Landtag wählte heute zwei hoch angesehene und fachlich versierte Juristen mit breiter Mehrheit zu dessen Mitglied und stellvertretendem Mitglied. Ich danke Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Herberger und Frau Richterin am Oberlandesgericht Susanne Luderer dafür, dass sie sich in den Dienst des Gerichts stellen.“
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.