Das Sächsische Kulturraumgesetz wird zurzeit evaluiert. Im Zuge der aktuellen Beratungen im Landtag äußert sich Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke, die als Sachverständige im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien gehört wird, zu den Auswirkungen der möglichen Gesetzesänderungen für Leipzig: „Das Kulturraumgesetz des Freistaates Sachsen ist eine singuläre Größe in der föderalistischen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Die institutionell verankerte Unterstützung hilft, die kulturelle Vielfalt in ganz Sachsen zu sichern. Es hat sich bewährt; ohne die finanziellen Zuwendungen aus dem Landeshaushalt wäre die Leipziger Kulturlandschaft in der national wie international geschätzten Qualität und Vielfalt nicht erlebbar“.

„Die Stadt Leipzig begrüßt daher die Gesetzentwürfe“, so Jennicke weiter. „Die Initiativen sind ein sichtbares Zeichen, dass Kultur in Sachsen tatsächlich als eine Pflichtaufgabe verstanden wird, die es unabhängig von den unterschiedlichen Herausforderungen von kreisfreien Städten und ländlichem Raum in Sachen durch die Kommunen im Freistaat umzusetzen gilt.“

Der Kulturetat der Stadt Leipzig belief sich 2017 im Ergebnishaushalt auf rund 145 Millionen Euro, dies entspricht einem Anteil von rd. 8,4 Prozent am Gesamtetat. Den Aufwendungen in der genannten Höhe stehen die Erträge der Kultureinrichtungen (ohne Eigenbetriebe Kultur) in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro sowie der städtische Zuschuss mit einem Betrag von rd. 103 Millionen Euro gegenüber. Den verbleibenden Betrag decken die rund 31 Millionen Euro Kulturraumgelder des Freistaates Sachsen. Die Stadt finanziert demnach ihre Kultureinrichtungen und die kommunale Kulturförderung zu etwa 71 Prozent selbst.

Dr. Skadi Jennicke: „Das Kulturraumgesetz des Freistaates Sachsen qualifiziert sich nicht nur über die Höhe der Mittel aus dem Landeshaushalt. Ein entscheidender Vorteil für den effizienten Einsatz der Gelder ist, dass die Kommunen selbst über die Mittelverwendung entscheiden. Mit den Landesmitteln finanzieren wir Gewandhaus, Oper, Theater der Jungen Welt genauso wie den Thomanerchor, die Städtischen Bibliotheken, die Volkshochschule und die Freie Szene“.

Das Sächsische Kulturraumgesetz

Das Sächsische Kulturraumgesetz wurde 1994 erstmals verabschiedet. Es regelt die Finanzierung der nichtstaatlichen Kultureinrichtungen in Sachsen. Das Gesetz gliedert Sachsen in fünf ländliche und drei urbane Kulturräume (darunter Leipzig) ein. Bundesweit wurde so erstmalig Kulturpflege als kommunale Pflichtaufgabe mit Gesetzesrang verankert. Der Freistaat Sachsen stellte im Rahmen des Doppelhaushaltes 2017/18 den Kulturräumen 2017 erstmalig 94,7 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 35 Prozent Leipzig zu Gute kommen.

„Die Leipziger Kultureinrichtungen und -institutionen sind ein Aushängeschild für den gesamten Freistaat. Sie tragen den Ruf Sachsens in die Welt und werden nicht nur von Einheimischen und Touristen geschätzt. Auch die Bevölkerung aus den Landkreisen nutzt die Angebote in Leipzig. Leipzig kommt damit eine wichtige Funktion in der kulturellen Daseinsvorsorge auch für den ländlichen Raum in Sachsen zu“, erklärt die Kulturbürgermeisterin. Wünschenswert wäre aus Sicht der Stadt Leipzig, wenn die Kulturraumgelder jährlich dynamisiert würden, beispielsweise in der Höhe der Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienst, da Kultur ein sehr personalkostenintensiver Bereich ist.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar