Auch im Jahr 2018 beruht das Bestellsystem weiterhin auf dem sogenannten Standortprinzip. Ausschlaggebend ist die hinterlegte Standortadresse des Imkers bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Jeder Imker kann in Abhängigkeit von der Anzahl seiner bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker folgende Präparate über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) beziehen:

  • 0,5 l Ameisensäure (60%)/Volk oder
  • 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5%)/Volk oder
  • 2 Schalen Apiguard (Thymolpräparat)/Volk.

Es ist zu beachten, dass keine Teilung der Präparate möglich ist (Ameisensäure nur je 2 Völker und Oxalsäure nur je 10 Völker bestellbar).

Dafür muss für jeden Imker einzeln die Medikamentenbestellung durch das LÜVA online bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eingetragen werden.

Um weiterhin für Vereine die Bestellung bearbeiten und somit auch die Medikamente vereinsweise abgeben zu können, ist es bei Bedarf notwendig, dass der jeweilige Verein die gesammelten Bestellungen seiner Mitglieder mit den vollständigen Adressangaben schriftlich dem LÜVA übermittelt.

Bitte geben Sie Ihre schriftliche Bestellung oder Ihren Anspruch über Ihren Verein bis spätestens 30.04.2018 im LÜVA ab.

Nachträgliche Bestellungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Abgabe der Medikamente erfolgt im LÜVA (Stauffenbergstraße 4, Haus 5 in Borna). Auf Wunsch kann eine Abgabe auch im Labor Wurzen (Friedrich-Ebert-Straße 2 im Gebäude der Stadtverwaltung Wurzen) oder in der Außenstelle Grimma – Gesundheitsamt des Landratsamtes (Bahnhofstraße 5, TLG Gebäude 42, Haus 9, 4.OG links, Zimmer 421) erfolgen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Abgabe der Medikamente nur unter vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Beachten Sie bitte die generelle gesetzliche Meldepflicht für eine Bienenhaltung beim zuständigen LÜVA sowie bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt nicht die Meldung beim LÜVA.

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