Zu den Ergebnissen der heutigen Sachverständigen-Anhörung im Landtags-Umweltausschuss zum Entwurf der Staatsregierung eines „Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen“ erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Anhörung zum sogenannten Belegstellenschutzgesetz zeigte an verschiedenen Stellen überdeutlich die Gräben zwischen den Imkern und Imkerverbänden.“

„Geholfen ist mit dem aktuell von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf wohl in erster Linie dem etablierten Landesverband Sächsischer Imker. Die Vertreter der anderen auch hier gehaltenen Bienenrassen – Buckfast und Dunkle Biene – sehen sich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht vertreten.

Bei der CDU/SPD-Koalition scheint sich eine „Augen-zu-und-durch“-Mentalität eingestellt zu haben. Minderheitenschutz ist nicht das Thema der Regierungskoalition, und der Wille, am Gesetz noch mal grundlegend etwas zu ändern, scheint äußerst gering. Dadurch wird die Chance vergeben, etwas für die Begünstigung einer wirklich vielseitigen Bienenzucht hier in Sachsen zu tun. Das von Sachverständigen vorgeschlagene Gremium von Imkerverbandsvertretern, das die Belange der Belegstellen erörtern und gemeinsam entscheiden sollte, böte zudem die Chance, die sichtbaren Unstimmigkeiten zwischen den Verbänden im allseitigen Interesse auszuräumen.

Gesetze, die nicht erforderlich oder nicht in der Lage sind, allen Betroffenengruppen annähernd gerecht zu werden, sind nicht zu erlassen. Ich fordere daher die Staatsregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit den beteiligten Verbänden nochmals den Austausch zu suchen. Zu viele Fragen sind ungeklärt. Problematisch ist unter anderem auch das gesetzlich definierte Zuchtziel, das vorsieht, die „Leistungseigenschaften“ der Bienen – sprich den Honigertrag – zu verbessern. Dabei liegt es auf der Hand, dass beispielsweise die Varroatoleranz oder andere Eigenschaften für das langfristige Überleben der Bienen wesentlich wichtiger sind.

Die von der CDU in ihrer Pressemitteilung gelieferte Erklärung „Mit diesen Schutzräumen soll die Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker künftig verhindert werden“ geht auch fachlich komplett an der Definition einer Belegstelle vorbei: Belegstellen dienen der Paarung von Bienenköniginnen mit ausgewählten Drohnen – die „Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker“ ist eine Nebelkerze, die damit überhaupt nichts zu tun hat. Die Erklärung zeigt, dass die CDU keine Ahnung hat, worum es hier eigentlich geht.“

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