Die Beteiligung am Luftreinhalteplan ist noch möglich: Hinweise, Anregungen und Einwände können bis zum 26. April in schriftlicher Form beim Amt für Umweltschutz, Prager Straße 118-136, 04137 Leipzig, oder per E-Mail an umweltschutz@leipzig.de eingereicht werden. Nur dann besteht ein Rechtsanspruch auf die angemessene Berücksichtigung der Anmerkungen.

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, den bestehenden Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 fortzuschreiben und hat dazu einen Entwurf erarbeitet, der auf der Internetseite www.leipzig.de/luftreinhalteplan einsehbar ist. Mit den enthaltenen Maßnahmen sollen die Luftqualität verbessert und die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten bzw. unterschritten werden.

Vorgesehen sind insgesamt 56 Maßnahmen, die insbesondere auch dazu dienen, die nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes rechtlich zulässigen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden. So sollen Ampelschaltungen an den Hotspots der Luftbelastung so verändert werden, dass die Verkehrsbelastung sinkt, der Verkehr flüssiger und damit der Schadstoffausstoß reduziert wird.

Daneben setzt der Planentwurf unter anderem auf eine Stärkung des Umweltverbundes durch Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs, den Ausbau und die Förderung von Elektromobilität sowie Carsharing. Diese mittel- bis langfristig wirkenden Maßnahmen sollen eine dauerhafte Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte trotz Bevölkerungszuwachs gewährleisten.

An den verkehrsnahen Messstationen Leipzig-Lützner Straße und Leipzig-Mitte wurde zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 (nur Leipzig-Mitte) der Grenzwert für das Jahresmittel der luftgetragenen Massenkonzentration an Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Zudem wurde zuletzt im Jahr 2014 an der Messstation Leipzig-Lützner Straße an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr eine Überschreitung des Grenzwertes für das Tagesmittel der Konzentration an Feinstaub (PM10) festgestellt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar