Das Arbeitsgericht Leipzig, 8. Kammer, hat heute den Antrag der Firma Neue Halberg-Guss auf Untersagung eines Streiks in Leipzig in der Zeit vom 13.06.18 – 24.06.18 zurückgewiesen. Hintergrund ist, dass der vormals bestehende Sanierungstarifvertrag von der IG Metall gekündigt wurde und zurzeit Verhandlungen über einen Neuabschluss stattfinden.

Das Arbeitsgericht hat den Erlass der einstweiligen Verfügung abgelehnt, da bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein Streikaufruf nicht vorlag. Im Übrigen betonte das Gericht, dass ein Streik ein legitimes Arbeitskampfmittel sei und nur Im Falle der Unverhältnismäßigkeit untersagt werden könne. Diese Voraussetzungen sah das Gericht nicht als gegeben an.

Gegen die Entscheidung kann vom Arbeitgeber Rechtsmittel zum Sächsischen Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

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