Die Sperrzeit für Gaststätten, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken soll aufgehoben werden. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor. Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Stadtrat für den Erlass der Rechtsverordnung zuständig.

Einschränkungen durch die Sperrzeit führen in der Regel nur zum Ausweichen auf illegale Open-AirVeranstaltungen in Wäldern und Parks und so zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Allgemeinheit. Ohne Aufhebung der Sperrzeit wird die Anzahl dieser Veranstaltungen weiter zunehmen. Die Einhaltung von Lärmemissionswerten wird künftig ausschließlich durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt.

Schon vor der Erteilung muss jeder Betreiber ein Lärmschutzgutachten vorlegen, in welchem sichergestellt ist, dass von dem Betrieb keine Grenzwertüberschreitungen ausgehen. Dabei ist auch zu erwähnen, dass die bisher bestehende Sperrzeit von einer Stunde keinesfalls die Nachtruhe der Bevölkerung schützt. Dies wird vielmehr durch die einschlägigen Vorschriften zu Lärmemissionswerten und den erforderlichen Konzepten eines jeden Veranstaltungsbetriebes gewährleistet.

Nach den Bestimmungen des Sächsischen Gaststättengesetzes beginnt derzeit die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten und Gaststätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Zwingende Voraussetzung für die Aufhebung ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse, welche gegenüber den Interessen der Allgemeinheit überwiegen.

Nach Eingang der Begründung bzw. Glaubhaftmachung durch die Antragsteller konnte festgestellt werden, dass dieses öffentliche Interesse und die örtlichen Besonderheiten gegeben sind.

„In Leipzig hat sich in den letzten Jahrzehnten eine vielfältige Clubkultur entwickelt“, erläutert Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. „Die dabei regelmäßig stattfindenden Clubevents sind durch die Auftritte vieler Künstler geprägt, was schon allein dazu führt, dass eine enorm lange Veranstaltungsdauer vorausgesetzt wird.

Mit der Aufhebung der Sperrzeit möchten wir dieser Entfaltung der künstlerischen Events Raum geben und das Ausweichen auf nichtgenehmigte bzw. genehmigungsfähige Standorte verhindern.“ Zudem sei auch die rasante Entwicklung der Stadt Leipzig dafür verantwortlich, dass sich der Wunsch der Leipziger und ihrer Gäste hin zu einem ausgeprägten Nachtleben entwickelt hat, welches nicht um eine bestimmte Uhrzeit enden muss, so Rosenthal.

Das Leipziger Nachtleben ist über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt und kann mehr und mehr Internationalität unter seinen Gästen verzeichnen. Ein Schließen der Veranstaltungsstätten für eine Sperrstunde hat keinen positiven Einfluss auf diese Entwicklung.

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