Die sächsischen Freidemokraten werden zur Spitzenkandidatur für die sächsische Landtagswahl 2019 eine Mitgliederbefragung durchführen. Das hat der Landesvorstand beschlossen. Die FDP ist damit die erste sächsische Landespartei, die auf ein solches Mitgliedervotum setzt.

Die Mitgliederbefragung soll vom 1. bis 21. Dezember 2018 stattfinden. Anfang Februar 2019 veranstalten die sächsischen Freidemokraten ihren Listenparteitag zur Aufstellung der FDP-Landesliste für die Landtagswahl.

Dazu erklärt FDP-Generalsekretär Torsten Herbst:

„Erstmals in der Geschichte der sächsischen Freidemokraten werden alle Mitglieder in die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl eingebunden. Bei der Spitzenposition handelt es sich um ein herausgehobenes Amt, für das wir uns ein breites Votum der Parteibasis einholen wollen. Die Befragung ist ein Baustein unserer Parteimodernisierung, mit der wir die Mitwirkungsrechte der Mitglieder stärken und die Parteiarbeit beleben wollen.

Bei der Befragung werden alle rund 2.100 Mitglieder des FDP-Landesverbandes abstimmungsberechtigt sein, darunter fast 400 Neumitglieder seit Anfang 2017. Wir erhoffen uns dadurch auch eine starke Mobilisierung der Landespartei, um im kommenden Jahr einen erfolgreichen Wiedereinzug ins Landesparlament zu erreichen.“

Die sächsische FDP hatte 2016 durch eine Satzungsänderung die Möglichkeit für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen eröffnet. Aufgrund der wahlgesetzlichen Bestimmungen erfolgt für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl eine Mitgliederbefragung. Die rechtlich bindende Listenaufstellung der Partei nehmen die 250 Delegierten der Landesvertreterversammlung (Listenparteitag) vor.

Die Mitgliederbefragung wird als Briefwahl durchgeführt. Das Ergebnis wird nach der Auszählung Anfang Januar 2019 verkündet. Für die Zulassung zur Mitgliederbefragung müssen Kandidatinnen und Kandidaten bis spätestens 20. Oktober 2018 jeweils zehn Unterstützungsunterschriften nachweisen. Zur Kandidatenvorstellung sind unter anderem drei Regionalforen geplant.

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