Die Freie Wähler Sachsen, die 2019 zum zweiten Mal bei Landtagswahlen antreten, starten als erste Partei Deutschlands mitgliederoffene Vorwahlen in den Wahlkreisen.

Landesvorsitzender Steffen Große: „Ab Januar 2019 kann sich bei uns jeder für einen Wahlkreis bewerben oder vorgeschlagen werden, unabhängig von der parteipolitischen Bindung. Für uns zählt nur seine Sachkenntnis. Innerparteilichen Ringkampf gibt es bei uns nicht.“

Jeder kann sich bewerben oder von jedem vorgeschlagen werden. Die wahlrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Wählbarkeit müssen aber erfüllt werden. Die Bewerbungsfrist endet Ende Februar 2019. Anschließend müssen die Kandidaten wahlkreisbezogen für sich werben und sich mit Konkurrenten messen. Der Kandidat mit dem größten Zuspruch wird vor Ort als Direktkandidat/in nominiert. Ihr/sein engagierter Wahlkampf sichert außerdem einen guten Listenplatz bei den Freien Wählern auch bei der Zweitstimme – spätestens bei der nächsten Wahl.

Große: „Wir wollen Kandidatinnen und Kandidaten, die schon was auf die Beine gestellt haben in ihrem Leben. Gezeigt haben, dass sie Entscheidungen treffen und umsetzen können. Das können auch jüngere Menschen sein, die in ihrer Region verankert sind und auch schon Verantwortung übernommen haben. Die Freien Wähler sind eine Macherpartei.“

Die Idee des Vorschlagsrechts von Jedem und für Jeden stammt von der relativ neuen österreichischen Bürgerpartei NEOS. Sie ist bereits 2013 beim ersten Antritt in den Nationalrat Österreichs eingezogen und konnte diesen Erfolg 2017 mit einem Zugewinn wiederholen.

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