Im Zuge der am gestrigen Tag durch die Staatsanwaltschaft Dresden aufgenommenen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls wurden am gestrigen Abend zahlreiche Objekte durchsucht und weitere Ermittlungsmaßnahmen sind geplant. Diese konzentrieren sich auf die Justizvollzugsanstalt Dresden.

Dabei erhärtete sich der Anfangsverdacht gegen einen Justizvollzugsbeamten derart, dass diesem mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird. Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw. nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.

Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: „Die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist verantwortungslos und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seit gestern umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ich davon ausgehe, dass der Fahndungsdruck auf den betroffenen Bediensteten derart hoch war, dass er sich jetzt stellte.

Die Veröffentlichung des Haftbefehls ist geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren, und steht daher zu Recht unter Strafe. Im schlimmsten Fall ist dadurch der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens gefährdet und die Verfolgung der Täter erschwert, weil beispielsweise Zeugen beeinflusst werden könnten. Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut und werden konsequent dagegen vorgehen. Das sind wir auch der übergroßen Zahl der Bediensteten schuldig, die jeden Tag unter aktuell schwierigen Bedingungen loyal und rechtstreu arbeiten.“

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