Im Nachgang zum Demonstrationsgeschehen vom 16. August 2018 hat es nunmehr im Landeskriminalamt ein Gespräch mit dem Tarifbeschäftigten und seinem Anwalt gegeben. Dem Beschäftigten wurde Gelegenheit gegeben, seine Sicht auf den Sachverhalt darzustellen

Mit seiner Zustimmung wird der Beschäftigte bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrnehmen. Die Abordnung wird zum 3. September 2018 wirksam.

Weitergehende Informationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

Nicht nur die Polizei hat ein Problem mit der Fehlerkultur, auch die sächsische CDU-Spitze + Update

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