Lehrkräfte, die einen Antrag auf Verbeamtung gestellt haben, können sich ab dem 1. Oktober ärztlich untersuchen lassen. Während die gesundheitliche Eignungsfeststellung bislang nur Amtsärzten und Polizeiärzten vorbehalten war, können nun auch die rund 2700 Hausärzte in Sachsen die ärztlichen Zeugnisse ausstellen.

Dazu hat das Landesamt für Schule und Bildung einen entsprechenden Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen geschlossen. „Für die erfolgreiche und unkomplizierte Zusammenarbeit bin ich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sehr dankbar. Damit haben wir eine weitere Hürde in Umsetzung des Handlungsprogramms ‚Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen‘ genommen“, erklärt Kultusminister Christian Piwarz.

Bislang haben in Sachsen mehr als 5.000 Lehrkräfte einen Antrag auf Verbeamtung gestellt. Das sind rund 75 Prozent der verbeamtungsfähigen Lehrerinnen und Lehrer. Die Quote fällt damit höher aus als erwartet. In anderen Bundesländern hatten im Durchschnitt 60 bis 70 Prozent der potentiellen Anwärter einen Antrag auf Verbeamtung gestellt.

Die ärztliche Untersuchung dient dazu, die gesundheitliche Eignung für die Verwendung als beamtete Lehrkraft im Schuldienst sicherzustellen.

Nähere Informationen zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften finden sich im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog).

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