Der sächsische Arbeitsminister Martin Dulig machte bei der heutigen Debatte zum Thema Mindestlohn im Landtag klar: „Der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland ist und bleibt unverzichtbar, er ist ein historischer Erfolg.“ Er wies darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohns in keinem anderen Bundesland zu größeren positiven Effekten geführt hat als in Sachsen. „Ganze 44 Prozent der Betriebe erhöhten die Löhne infolge der Mindestlohneinführung, 16 Prozent unserer Beschäftigten profitieren vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.“

Mit der jüngst beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 bzw. 9,35 Euro zum 1. Januar 2020 zeigte sich der Arbeitsminister unzufrieden. Er sagte: „Die Steigerungen hätten kräftiger ausfallen müssen. Ich bin der Meinung, dass niemand, der Vollzeit arbeitet, unter 2000 Euro im Monat verdienen sollte. Das ist eine Frage des Respekts vor den Arbeitsleistungen auch hier in Sachsen. Deshalb unterstütze ich es, den Mindestlohn in absehbarer Zeit auf 12 Euro anzuheben.“

* Tarif- und Sozialpartnerschaft gegen Fachkräfteknappheit
Minister Dulig machte gleichzeitig klar: „Der Mindestlohn ist ein wichtiger, aber eben nur ein Baustein im Lohngefüge. Er ist kein Allheilmittel für gute auskömmliche Löhne, gute Arbeitsbedingungen und auch nicht das Mittel gegen Armut in Deutschland.“ Der Mindestlohn müsse flankiert werden von einer starken Tarif- und Sozialpartnerschaft und einer starken betrieblichen Mitbestimmung: „Wir brauchen mehr Tarifbindung, vor allem in Sachsen.“

Die Arbeitgeber müssten endlich alle erkennen, dass es, gerade in Zeiten zunehmender Fachkräfteknappheit, wichtig ist, gute Löhne zu zahlen. Viele hätten das schon erkannt.

* Tarif- statt Mindestlohn für Bundesprogramm Sozialer Arbeitsmarkt
In dem Zusammenhang begrüßte der sächsische Arbeitsminister die geplante Änderung des Gesetzentwurfes für ein Teilhabechancengesetz auf Bundesebene, auch als „Jobprogramm für Langzeitarbeitslose“ bekannt. Es richtet sich an Langzeitarbeitslose, die auf Hartz IV angewiesen sind und aus eigener Kraft kaum noch einen Job bekommen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah eine Bemessung des neuen Lohnkostzuschusses am Mindestlohn vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte in dieser Woche Änderungen bekannt gegeben.

„Mit dem Änderungsantrag wird als Bemessungsgrundlage der Tariflohn oder, wo nicht vorhanden, der ortsübliche Lohn herangezogen“, erklärt Martin Dulig. „Das ist ein wichtiges und gutes Signal.“

Vor allem für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Bereich würde sonst eine Förderlücke entstehen. Denn Kommunen oder tarifgebundene Unternehmen zahlen in jedem Fall nach Tarif. Sachsen hatte gemeinsam mit anderen Bundesländern im federführenden Ausschuss des Bundesrates einen vergleichbaren Änderungsantrag beschlossen. Das Gesetz für einen sozialen Arbeitsmarkt soll am Donnerstag (8. November) vom Bundestag verabschiedet werden.

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