„Keiner darf verloren gehen - das gilt ganz besonders für junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Dieses Ziel wollen wir mit Unterstützung der Jugendberufsagentur Sachsen erreichen, erklärt Arbeitsminister Martin Dulig. „Dafür hat die Staatsregierung im Zukunftspakt Sachsen in die Pflicht genommen und ich freue mich, dass wir die praktische Unterstützung der regionalen Akteure noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht haben.“

Am heutigen Tag erhalten alle 13 Landkreise und Kreisfreien Städte ihren Förderbescheid für eine landesseitige Unterstützung von Jugendberufsagenturen in den Regionen. Damit stehen insgesamt 1,5 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren zur Förderung regionaler Kooperationsbündnisse zur Verfügung.

Ziel ist es, den Übergang junger Menschen an den Schnittstellen von Schule, Ausbildung/Studium und Arbeitsmarkt durch eine intensivere Zusammenarbeit von Schulen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendhilfe zu verbessern. Durch das Förderprogramm soll auch ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sachsen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts erreicht werden.

„Damit wollen wir die Zusammenarbeit in den Regionen weiterentwickeln, denn nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Junge Menschen sollen damit bei Bedarf Beratung, Unterstützung und Vermittlung über eine Anlaufstelle vor Ort erhalten“, erklärt Minister Dulig. Kurze Wege und die gebündelten, rechtskreisübergreifenden Beratungs- und Hilfsangebote „unter einem Dach“ stellen sicher, dass die jungen Menschen individuelle Unterstützung erhalten und bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum begleitet werden können.

Von einem solch niederschwelligen Angebot können vor allem diejenigen profitieren, die aufgrund ihrer Probleme auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Neben den jungen Menschen profitieren auch die sächsischen Unternehmen von den Jugendberufsagenturen, denn die jungen Menschen von heute, sind die Fachkräfte von morgen.

„Der junge Mensch soll nicht einen Beruf, sondern seinen Beruf finden. Dafür unterstützen wir die Etablierung und Verstetigung von Jugendberufsagenturen“, so Martin Dulig weiter. „Eine abgeschlossene Ausbildung eröffnet ihnen dabei die Perspektive, durch gesichertes Einkommen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Sie schützt zudem davor, nicht als An- oder Ungelernte langfristig auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Deshalb müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass allen jungen Menschen in Sachsen der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder ein Studium gelingt und sie diese auch erfolgreich abschließen. Es freut mich daher ganz besonders, dass alle 13 Landkreise und Kreisfreien Städte Interesse am Förderprogramm gezeigt und einen entsprechenden Antrag gestellt haben.“

Hintergrundinformationen:

Jugendberufsagentur bedeutet eine zielgerichtete Koordinierung, Steuerung und Kommunikation verschiedenster Programme und Angebote auf Basis regionaler Bedarfe. Damit eine auf die individuelle Situation der jungen Menschen zugeschnittene Unterstützung erfolgen kann, sollen zwischen allen Akteuren abgestimmte und vernetzte Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote möglichst „unter einem Dach“ angeboten werden („One-Stop-Government“).

Dort sind alle Hilfeleistungen und Angebote am Über-gang Schule-Beruf konzentriert. Das „Laufen“ von einer Stelle zur anderen entfällt. Jungen Menschen kann schneller und effektiver geholfen werden und der Übergang in berufsqualifizierende Ausbildungswege wird beschleunigt. Die zuständigen Institutionen erhalten einen besseren Einblick in die quantitativen und qualitativen Bedarfe vor Ort und können geeignete Unterstützungsangebote entwickeln.

Die lokale Wirtschaft wird stärker einbezogen und ihr spezifischer Fachkräftebedarf besser gedeckt. Unter den Bedingungen des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräfteengpässen im Freistaat Sachsen kann damit ein zielführender Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden.

Auf Basis der regionalen Bedarfe sollen die Übergänge junger Menschen von der Schule in die Ausbildung und den Beruf bestmöglich gestaltet, Zeiten im Übergangssystem verkürzt und Abbrüche mit ihren demotivierenden Folgen vermieden werden. Mit der „Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen zwischen den Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Kultus und für Soziales und Verbraucherschutz und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Kommunalen Spitzenverbänden“ vom 6. Januar 2017 wurde das fachlich-inhaltliche Fundament für die Weiterentwicklung des Ansatzes der Jugendberufsagentur im Freistaat Sachsen gelegt.

Das Förderprogramm stellt nunmehr insbesondere die praktische Unterstützung der regionalen Akteure dar. Den Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung der regionalen Kooperationsbündnisse (Jugendberufsagenturen in den Landkreisen und kreisfreien Städte). Darüber hinaus soll eine Landesservicestelle eingerichtet und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Fachkräfterichtlinie, diese wurde dazu punktuell ergänzt (Veröffentlichung im Sächs. Amtsblatt am 13. September 2018). Der Projektaufruf zum Förderprogramm JubaS wurde am 11. Oktober 2018 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

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