Am 1. Januar trat eine Änderung des deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft, die die Situation für Menschen, die blind sind oder mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben, deutlich verbessert. „Es freut uns, dass damit die Arbeit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) eine gestärkte Grundlage hat, die Menschen hilft, Zugang zu Literatur zu finden. Das möchte ich zum morgigen Welt-Braille-Tag passend unterstreichen.“, so Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin im zuständigen Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK).

Für einen deutlich erweiterten Nutzerkreis – blinde, seh- und lesebehinderte – generell Menschen, die Gedrucktes nicht oder schlecht lesen können gelte es nun, Angebote auszubauen und neu zu schaffen. „Die Sächsische Landesregierung unterstützt die DZB auf dem Weg ein Zentrum für barrierefreies Lesen zu werden nach Kräften. Es wird aber zukünftig ein größeres Engagement durch den Bund erwartet“, so die Ministerin weiter.

„Nur Hersteller von barrierefrei aufbereiteten Texten, Braillebüchern, Audioformaten und Grafiken, wie die DZB, können bedarfsgerecht Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken schaffen. Nun, da die international anerkannte Marrakesch-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, gibt es mehr Möglichkeiten die Büchernot zu lindern“, ergänzt der Direktor der DZB, Prof. Dr. Thomas Kahlisch.

Lesen mit anderen Sinnen: Mehr als eine Million blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland können ihre Bücher nicht einfach im Laden kaufen. Die DZB bietet ihnen ein vielfältiges Angebot an Literatur zum Ausleihen und Kaufen. Sie ist nicht nur eine besondere Bibliothek, sondern zuerst ein Produktionszentrum für Braillebücher, Hörbücher, Reliefs und Noten. Als Staatsbetrieb gehört die DZB dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) an.

Im Auftrag der Barrierefreiheit: Die DZB dient mit vielfältigen Leistungen anderen Institutionen. Mit dem Programm BIKOSAX werden insbesondere Einrichtungen des Freistaates Sachsen dabei unterstützt, barrierefrei mit Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren.

Brailleschrift ermöglicht als die Schrift blinder Menschen den Zugang zu Information, Bildung und Literatur – weltweit. Voraussetzung ist, dass entsprechende Texte in der tastbaren Punktschrift vorliegen. Doch daran mangelt es. Der Welt-Braille-Tag am 4. Januar würdigt die Bedeutung der Brailleschrift. Es ist der Geburtstag von Louis Braille (1809-1852), der 1825 das Blindenschriftalphabet entwickelte.

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