Der Freistaat kann seine erfolgreichen Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz in Unternehmen und Stromspeicher fortführen. Im vom Sächsischen Landtag kürzlich beschlossenen kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 sind dafür die entsprechenden Mittel vorgesehen.

Mit der Richtlinie Energie/2014 des SMWA gewährt der Freistaat seit 2015 kleinen und mittleren Unternehmen Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze. Darüber hinaus werden innovative Modellvorhaben gefördert. Nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass können ebenfalls gefördert werden.

„In den vergangenen Jahren haben wir die ausgereichten Fördermittel kontinuierlich gesteigert“, so der für die Energiepolitik zuständige Staatssekretär Stefan Brangs. „2018 wurden über 100 Anträge bewilligt – das sind 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Da sich die EFRE-Förderperiode 2014-2020 dem Ende neigt, ist es ratsam, zügig Anträge zu stellen, um noch von der Förderung zu profitieren.“

Darüber hinaus fördert der Freistaat erfolgreich kleine Stromspeicher für Privathaushalte und Unternehmen, die zur höheren Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen beitragen und damit gleichzeitig die lokalen Stromnetze entlasten. Allein im Jahr 2018 wurden mehr als 700 solcher Anlagen gefördert. Die Nachfrage ist ungebrochen, zumal auch seit 2018 auch eine Kombination mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge möglich ist. Für 2019 und 2020 stehen Landesmittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Weitere Informationen zu beiden Richtlinien finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragsformulare werden ebenfalls auf der Webseite zur Verfügung gestellt.

Die SAB-Hotline beantwortet Ihnen unter der Telefonnummer 0351-4910 0 gern Fragen zum Antrags- und Förderverfahren. Für eine kostenfreie fachliche Erstberatung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.

Hintergrund:

Die Vorhaben aus der Richtlinie Energie/2014 werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das Förderprogramm dient der Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar