Gestern hat Sachsens Generalstaatsanwalt eine neue Anweisung an alle Staatsanwaltschaften erlassen. Diese verfügt, dass künftig fast alle Strafverfahren im Bereich der Kleinkriminalität vor Gericht kommen und nicht wie bisher üblich, eingestellt werden. Außerdem stellt sie eine einheitliche Strafverfolgungspraxis bei Vermögens-, Verkehrs- oder Betäubungsmitteldelikten im gesamten Freistaat sicher.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Martin Modschiedler: „So geht Rechtsstaat! Wir stärken den Opferschutz indem wir auch kleine Vergehen konsequent verfolgen und bestrafen. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, Beleidigungen sind keine freie Meinungsäußerung und Angriffe auf Rettungskräfte sind keine Bagatelle. Wir werden auch beim Drogenhandel härter durchgreifen und auch beim Schwarzfahren nicht weggucken. Täter werden lernen, dass sich Sachsens Justiz nicht auf der Nase rumtanzen lässt.“

„Schnellere Verfahren schrecken nachweislich ab. Das zeigen die Erfahrungen unserer Nachbarn in Thüringen sowie in Polen und Tschechien. Schnelles und konsequentes Handeln bei der Strafverfolgung hilft zum einen den Opfern und dient dem sozialen Frieden im Freistaat. Und unsere Bürger erwarten einen starken Staat, der ihr Recht verteidigt und Kleinkriminelle nicht einfach laufen lässt“, so der CDU-Rechtsexperte.

Modschiedler: „Wir rechnen mit bis zu 10.000 Fällen pro Jahr, die jetzt Sachsens Justiz mehr bearbeiten wird. Dafür haben wir im Doppelhaushalt extra Geld bereitgestellt und können jetzt 30 Staatsanwälte und Strafrichter zusätzlich einstellen. Besonders wichtig war der CDU, dass Angriffe auf Helfer und Rettungsdienste künftig hart bestraft werden.“

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