Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Eindämmung des Flächenfraßes in Sachsen wird am Donnerstag, 14. Februar, 10:00 Uhr, Thema in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Sächsischen Landtags (Raum A 600).

Die Fraktion hat Frau Dr. Jana Bovet, Wissenschaftliche Referentin bei Department Umwelt- und Planungsrecht beim Helmholtz-Institut für Umweltforschung Leipzig, als Sachverständige für die Anhörung benannt.

Frau Dr. Bovet war Verfasserin des ersten Gutachtens zur Einführung einer Flächenverbrauchsobergrenze, die Gegenstand des populären Volksbegehrens im Freistaat Bayern ist.

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Flächenverbrauchsobergrenze, mit der die Flächenneuversiegelung im Freistaat bis zum Jahr 2020 im Planungsrecht auf null reduziert wird. Damit soll dem Phänomen, dass in Sachsen trotz sinkender Einwohnerzahl immer mehr Fläche versiegelt wird, begegnet werden.

Um eine dynamische Entwicklung der Städte und Gemeinden zu ermöglichen, soll ein Flächenzertifikatehandel ermöglicht werden, mit dem die Flächenversieglung durch Neubauten mit der Entsiegelung von Flächen in anderen Kommunen ausgeglichen werden kann. Mehrere Umweltverbände wie BUND und NABU wie auch der Sächsische Landesbauernverband fordern eine solche Flächenverbrauchsobergrenze in Sachsen.

Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nimmt für die Fraktion an der Anhörung teil.

Zeit: Donnerstag, 14. Februar, 10:00 Uhr
Ort: Sächsischer Landtag, Raum A 600

Weitere Informationen:
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‘Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen’ (Drs 6/14409):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14409&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

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