Der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) zieht für die Durchsetzung des Wahlrechts für alle zur Europawahl am 26. Mai 2019 vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

„Der Ausschluss von Menschen mit Behinderung vom Wahlrecht zur bevorstehenden Europawahl ist diskriminierend und menschenrechtswidrig! Leider hat die Große Koalition unseren Lösungsansatz abgelehnt und wird trotz des eindeutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts keinen Vorschlag zur Regelung zur Europawahl 2019 auf den Weg bringen. Daher habe ich, wie vergangenen Freitag im Bundestag angekündigt, heute gemeinsam mit der Fraktion Die Linke und den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in der Fraktion Die Linke im Bundestag.

„Ich erwarte, dass die Eilbedürftigkeit unseres Antrags durch das Bundesverfassungsgericht erkannt wird und Karlsruhe das aktive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger zur Europawahl in Deutschland garantiert. Es sollte allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, am 26. Mai ihre Stimme zur Europawahl abzugeben. Das Wahlrecht ist und bleibt ein unveräußerliches Menschenrecht. Die Herrschaftsarroganz der beiden Regierungsfraktionen ist in dieser Frage vollkommen deplatziert und gleicht einem Schlag ins Gesicht aller Betroffenen.“

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