Der frühere MDR-Unterhaltungsmanager Udo Foht wurde durch das Leipziger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe unter anderem wegen Betrugs verurteilt. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag mehrheitlich eine heftig umstrittene Reform des Wahlrechts – Union und Linke wollen Klage einreichen. Und: Der Internationale Strafgerichtshof erließ einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin. Die LZ fasst zusammen, was am Freitag, dem 17. März 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Causa Udo Foht: Aufstieg und Fall eines Managers

Er war lange erfolgreich, gilt als Entdecker und Förderer von Stars wie Florian Silbereisen. Doch er fiel tief: 15 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, plus Einziehung von 15.000 Euro Wertersatz – so lautet das Strafmaß für den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht, das am Freitag festgesetzt wurde. Die 7. Strafkammer des Leipziger Landgerichts verurteilte den 72-Jährigen wegen Betrugs und Bestechlichkeit.

Udo Foht mit seinem Anwalt Ulrich Wehner. Foto: Lucas Böhme
Das Verhalten Fohts tauge nicht zum Skandal, meinte dessen Anwalt Ulrich Wehner (l.), der für ihn am Freitag im Landgericht plädierte. Foto: Lucas Böhme

Nach über sechsmonatiger Hauptverhandlung sahen es die Richter als erwiesen an, dass sich Foht seit 2008 bis zu seiner Entlassung 2011 in insgesamt 13 Fällen schuldig gemacht hatte.

Zu Beginn des Prozesses im September 2022 hatte der geschasste Manager über seine Anwälte eingeräumt, jahrelang mit oft fünfstelligen Geldsummen jongliert zu haben, die er sich von Produzenten zur Finanzierung von TV-Entertainment-Formaten borgte, ohne sie pünktlich oder überhaupt zurückzuzahlen.

Es sei ihm aber nie um eine persönliche Bereicherung gegangen, betonte Foht auch in seinem Schlusswort vor dem Urteil. Der entstandene Schaden soll etwa 314.000 Euro betragen. Fohts Geständnis war Teil eines Deals, der ihm im Gegenzug eine Bewährung in Aussicht stellte. Staatsanwalt Steffen Rahrbach hatte auf ein Jahr und acht Monate plädiert, Verteidiger Ulrich Wehner auf nur ein Jahr.

Der Prozess, der schon vor Jahren hätte beginnen sollen, hatte sich damals krankheitsbedingt immer wieder hinausgezögert. Auch zuletzt erschien der 72-jährige Foht gesundheitlich angeschlagen im Gerichtssaal, weswegen die Kammer sogar einen Verhandlungstag vorzeitig abbrach.

Reformwerk der Ampel: Bundestag verschlankt, Überhang- und Ausgleichsmandate weg

Wenn sich CSU und Linke einig sind, dann muss wirklich was passiert sein. So war es am Freitag zu beobachten, als der Bundestag nach einem scharfen Schlagabtausch das umstrittene Reformprojekt zum Wahlrecht verabschiedete, mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP.

Und darum geht es im Kern: Der durch Ausgleichs- und Überhangmandate über die Jahre stark aufgeblähte Bundestag – aktuell gehören ihm 736 Abgeordnete an, Prognose steigend – soll auf die fixe Zahl von 630 Abgeordneten verkleinert werden (theoretisch liegt die Sollgröße bei 598). Dazu soll, sofern die Reform am Ende durchgesetzt wird, allein der Prozentanteil an Zweitstimmen bei einer Bundestagswahl über den Einzug ins Parlament entscheiden.

Mit der Erststimme werden zwar auch weiterhin, wie gewohnt, Vertreter der 299 Wahlkreise bestimmt. Aber: Sofern ihre Partei bei den Zweitstimmen unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde bleibt, wird ihnen der Einzug in den Bundestag verwehrt.

Bisher schafften es dank dieser Grundmandatsklausel ab drei Direktmandaten auch Parteien ins Parlament, die bei den Zweitstimmen an den berühmten fünf Prozent scheiterten – zuletzt war dies 2021 der Rettungsanker für die Linke. Sie holte damals nur 4,9 Prozent Zweitstimmen, aber gewann drei Wahlkreise auf direktem Weg. Nach der neuen Regelung wären die Linken gar nicht mehr im aktuellen Bundestag vertreten.

Union und Linke wollen in Karlsruhe klagen

Kein Wunder, dass sich in seltener Eintracht Linke und Union, besonders die CSU, eine scharfe Auseinandersetzung mit den Koalitionsparteien lieferten: Über den„Versuch einer Wahlrechts-Manipulation“, welcher dazu diene, „den Machtanspruch der Ampel zu zementieren“, redete sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (52) in Rage. Für die Linke sprach deren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte (45) von einem „dahingerotzten“ Antrag, mit dem zwei Oppositionsparteien politisch aus dem Bundestag eliminiert werden sollten.

Die Koalition wies alle wütenden Vorhalte zurück – und verabschiedete den Entwurf bei 684 anwesenden Abgeordneten mit 400 Ja-Stimmen. 261 Abgeordnete votierten gegen den Plan, 23 enthielten sich. Unionschef Friedrich Merz (67) hatte kurz zuvor noch vergeblich dafür plädiert, die Abstimmung aufzuschieben. Wie es weitergeht, bleibt spannend: Angehörige von CDU/CSU und Linken kündigten Klage beim Bundesverfassungsgericht an.

Haftbefehl gegen Putin und Kommissarin wegen Deportationen

Unerbittliche Auseinandersetzungen dieser Art gehören, so könnte man es nun auch betrachten (mal unabhängig vom konkreten Thema), zur Demokratie dazu und können sogar produktiv sein, wenn es in der Sache vorangeht. Dass es die Despoten dieser Welt anders sehen, Demokratien vielleicht verächtlich auslachen, ändert daran nichts.

Gegen einen von ihnen hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag jetzt Haftbefehl erlassen. Sie ahnen es, es geht um Russlands Präsidenten Wladimir Putin, der bekanntermaßen am 24. Februar vor einem Jahr die Ukraine nach langem Säbelrasseln und entgegen vieler Erwartungen tatsächlich durch sein Militär überfallen ließ. Seitdem sind Tausende Menschen tot und verwundet, Millionen geflüchtet, ein Ende des Krieges nicht absehbar.

Der Haftbefehl gegen den 70-jährigen Kremlchef, der seit 2000 als Präsident amtiert (mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012), gründet auf dem Vorwurf von Deportationen. So trage Putin die persönliche Verantwortung für die illegale Verbringung von Kindern und Teenagern sowie Umsiedlungen aus der Ukraine nach Russland. In diesem Kontext wurde auch gegen Maria Lwowa-Belowa ein Haftbefehl verkündet, Kinderrechtskommissarin der russischen Präsidialverwaltung.

Erfolgsaussichten eher bescheiden

Interessant ist, dass Kriegsverbrechen wie etwa in Butscha nicht Gegenstand des Haftbefehls sind. Mutmaßlich fehlt es hier an Beweisen, dass diese Gräueltaten direkt von der Führung in Auftrag gegeben worden waren. Auch mörderische Attacken auf die zivile Infrastruktur der Ukraine sind offenbar kein Vorwurf, auf den sich die Haftbefehle stützen.

Die Ukraine spricht von einem historischen Moment, Russland wies die Entscheidungen dagegen sofort als bedeutungslos zurück. Und auch wenn das Signal aus Den Haag eindeutig ist: Realistischerweise gelten eine Verhaftung Putins und ein Prozess tatsächlich derzeit als sehr unwahrscheinlich, zumal auch ein baldiger Regimewechsel in Moskau nach Meinung vieler Analysten nicht in Sicht ist. Obgleich sich Putin mit seinem Überfall auf die Ukraine und der Hoffnung auf eine rasche Annexion des Landes mächtig verspekuliert haben mag.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

Neues Dossier aus Leipzig: Klimagerechtigkeit braucht eine gerechte Steuerpolitik

Matthäikirchof: Überlebt der alte Stasibau auch den städtebaulichen Wettbewerb?

Grimmaischer Steinweg: Zwei Displays zeigen jetzt die Livedaten zum Radverkehr an

Wir wünschten uns Flügel: Die aufwühlende Geschichte der Flucht eines Leipziger Jungen

Was sonst noch wichtig war:

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf Maßnahmen gegen den grassierenden Mangel an Lehrerinnen und Lehrern verständigt.

Die Türkei will der NATO-Norderweiterung auf Finnland zustimmen – beim Beitrittsgesuch Schwedens wird weiter blockiert. Auch Ungarn hat bisher noch kein grünes Licht gegeben. Die Aufnahme neuer Mitglieder ins westliche Verteidigungsbündnis ist bislang nur einstimmig möglich. Schweden und Finnland hatten sich 2022 nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs um Aufnahme beworben.

Was morgen wichtig wird:

Wieder sind Demos in Leipzig angekündigt – am Samstag ab 14 Uhr auf dem großen Wilhelm-Leuschner-Platz zum „Tag der politischen Gefangenen“ und 18 Uhr die Internationale Kiezdemo „Antifa in die Offensive“ in der Herderstraße.

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